Grönwohld/Ratzeburg. Ende März hatte Amtsgericht Ratzeburg Strafbefehl gegen den Züchter verhängt. Er soll für den Tod von 14 Pferden verantwortlich sein.
Der Strafbefehl des Amtsgerichts Ratzeburg wegen Tierquälerei gegen den Eigentümer des Grönwohldhofes und früheren Bäckerei-Unternehmer Manfred von Allwörden ist rechtskräftig. Der 63-Jährige haben auf einen Widerspruch verzichtet, so Amtsgerichtsdirektor Frank Rose.
Die Staatsanwaltschaft hatte von Allwörden vorgeworfen, für den Tod vom 14 Pferden des Gestüts in Grönwohld bei Trittau verantwortlich zu sein, das er seit 2012 führt. Der Hof hat sich als Zuchtbetrieb für Holsteiner-Pferde einen Namen gemacht, insgesamt leben dort laut der Anklagebehörde mehr als 1000 Tiere.
14 Pferde gestorben: Von Allwörden akzeptiert Geldstrafe wegen Tierquälerei
14 von ihnen, die auf Koppeln im Kreis Herzogtum Lauenburg untergebracht waren, mussten in den Jahren 2021 und 2022 eingeschläfert werden. Der Tod der Pferde hätte laut Staatsanwaltschaft verhindert werden können, wenn die Tiere richtig versorgt worden wären. Von Allwörden habe unter anderem die regelmäßig notwendige Entwurmung „aus Praktikabilitäts- und Kostengründen unterlassen“.
Außerdem habe der Unternehmer zu wenig Mitarbeiter für die Versorgung der Pferde beschäftigt, denen es zudem an der erforderlichen Sachkenntnis gemangelt habe. Obwohl er wiederholt über die Mängel informiert worden sei, habe es keine ausreichende Kontrolle der zuständigen Mitarbeiter gegeben.
Der Unternehmer war zum Prozessauftakt nicht vor Gericht erschienen
Zum Prozessauftakt Ende März war der 63-Jährige nicht erschienen. Sein Anwalt hatte dem Gericht ein Attest zugesandt, in dem es hieß, von Allwörden könne wegen einer akuten Herzerkrankung nicht an dem Verfahren teilnehmen. Laut dem Richter genügte das Schriftstück aber nicht den rechtlichen Anforderungen, er lehnte eine Verschiebung ab und verhängte stattdessen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Abwesenheit einen Strafbefehl gegen den Züchter.
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Damit geht das Gericht davon aus, dass die in der Anklage genannten Vorwürfe im Wesentlichen zutreffen. Rechtlich kommt ein Strafbefehl einer Verurteilung gleich. Der Schuldspruch lautete 112.500 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei in sechs Fällen. Die Summe muss von Allwörden allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlen. Sie wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Von Allwörden muss 30.000 Euro an Tierschutzvereine und die Tafel zahlen
In der Zwischenzeit muss der 63-Jährige 30.000 Euro an vier Tierschutzorganisationen sowie die Möllner Tafel zahlen. Erfüllt er die Auflage und leistet sich der Unternehmer keine weiteren Vergehen, ist die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit automatisch abgegolten. Von Allwörden hatte anschließend zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen. Hätte er von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wäre ein neues Verfahren angesetzt worden.