Hamburg. Theoretisch ist Cannabis-Konsum in Raucherbars und Außenlokalen möglich. Betreiber entscheiden. Schanzen-Kneipe will es bald erlauben.

Statt der Zigarette einen Joint in der Kneipe rauchen. Ist doch jetzt erlaubt, oder? Das kommt darauf an, denn gastronomische Betriebe dürfen selbst entscheiden, ob sie Cannabis-Konsum zulassen oder verbieten. Viele Bars, Cafés und Clubs in Hamburg untersagen Kiffen - aus Rücksicht auf andere Gäste und ihre Mitarbeiter.

In der Eimsbütteler Kultkneipe Die Glocke gibt es eine klare Regelung zum Cannabis-Konsum. „Ich habe gleich am 31. März einen Zettel aufgehängt: Auf gar keinen Fall, das kommt nicht in Frage“, sagt Betriebsleiterin Andrea Dührkop. Auch im Außenbereich der Kneipe darf nicht gekifft werden. „Wir mögen das nicht, wir können das alle nicht riechen, uns wird schlecht.“ Die Regelung werde gut eingehalten. Auch in der Kneipe Urknall im Eimsbüttel ist Kiffen untersagt, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. „Im Innenbereich geht es vor allem um die Geruchsbelästigung und die Rücksicht auf andere Gäste“, sagt ein Mitarbeiter.

Cannabis-Konsum in der Gastronomie: ALEX verbietet Kiffen

Nicht nur viele Bars, sondern auch andere gastronomische Betriebe lassen keinen Cannabis-Konsum zu. Dazu zählt das „Alex“ im Hamburger Alsterpavillon. „Grundsätzlich sind wir nicht gegen die rechtliche Entscheidung, lehnen es in unseren Restaurants jedoch ab, vor allem wegen der Geruchsbelästigung für die anderen Gäste und weil wir uns als familienfreundliche Lokalität sehen“, sagt Bernd Riegger, Geschäftsführer Mitchells & Butlers Germany. „Das schließt einen Cannabiskonsum aus unserer Sicht aus.“ Diese Regelung gilt für alle Alex-Gastronomien deutschlandweit. In Hamburg gibt es einen weiteren Standort an der Überseebrücke.

Das Alex im Alsterpavillon: Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ist Kiffen verboten.
Das Alex im Alsterpavillon: Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ist Kiffen verboten. © MARCELO HERNANDEZ / FUNKE Foto Services | Marcelo Hernandez

Seit dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer volljährig ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und 25 Gramm mit sich führen, vorgesehen für den Eigengebrauch. Außerdem dürfen zu Hause bis zu drei Pflanzen angebaut werden. Wo der Konsum von Cannabis nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen ist der Konsum verboten, auch in Sichtweite dieser Orte (100 Meter).

NOHO-Betriebsleiter: Elektro-Musik und Kiffen passen nicht zusammen

In gastronomischen Betrieben gilt in der Regel das Hausrecht, die Läden können also selbst über ein Verbot entscheiden. Allerdings darf in unmittelbarer Nähe Minderjähriger kein Cannabis konsumiert werden. „Was darunter konkret in der Gastronomie zu verstehen ist, wird im Einzelfall nicht einfach abzugrenzen sein“, heißt es vom Dehoga. Die Entscheidung über den Umgang mit Cannabis-Konsum sei jedoch nicht nur von Gesetzen abhängig. Ein gastronomischer Betrieb werde diese Entscheidung auch mit Blick auf seine Gästeklientel und sein Konzept treffen, so der Dehoga.

Im Nachtclub Noho am Nobistor wird der Konsum von Cannabis nicht toleriert. „Das widerspricht allem, wofür das Noho steht“, sagt der Betriebsleiter des Clubs. Auf den zwei Dachterrassen darf weiterhin geraucht, aber nicht gekifft werden. „Ich finde Elektro-Musik und Kiffen passen nicht zusammen.“ Bisher habe es keine Probleme gegeben, das Verbot werde durchgesetzt.

Passivkonsum von Cannabis gefährdet andere Gäste und Mitarbeiter

Einer der ausschlaggebenden Gründe dafür, Kiffen zu verbieten, ist für viele Gastro-Betriebe der Passivkonsum. „Das ist unverantwortlich für die anderen Gäste und für die Mitarbeiter, die das nicht wollen“, sagt Barkeeper Aydin. Der 37-Jährige arbeitet seit zehn Jahren als Barkeeper in Hamburg, unter anderem in der Großen Freiheit 36. Cannabis-Konsum ist dort verboten. „Wenn wir es mitbekommen und die Person erwischen, dann wird diese Person gebeten, es auszumachen. Wenn er sich weigert, wird er rausgeschmissen.“

Der passive Konsum der Mitarbeiter bringe außerdem arbeitstechnische Risiken mit sich. „Unter Drogeneinfluss zu arbeiten ist schwierig, man hantiert mit Messern, wenn man zum Beispiel Zitronen für Tequila schneidet.“ Die Haltung der Mitarbeiter zum Cannabis-Konsum der Gäste hänge vom Alter ab. „Wir haben über 50-Jährige bei uns, die bei Konzerten arbeiten. Je älter, desto geringer ist die Akzeptanz. Jüngere akzeptieren es eher“, sagt Aydin.

„Ich glaube, gerade die 18-, 19- und 20-Jährigen bedenken nicht, dass ihr Gehirn noch in der Entwicklung ist und Kiffen das Gehirn negativ beeinflusst.“ Auch für den Straßenverkehr bringe Cannabis-Konsum in geschlossenen Räumen Risiken mit sich. Wer keinen Alkohol trinkt, weil er noch Auto fahren möchte, konsumiere über die Luft mit.

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Eine Bar, in der Kiffen demnächst vielleicht gestattet wird, ist das „Frank und Frei“ im Schanzenviertel. „Wir sind der Meinung, dass der Konsum von Alkohol und Cannabis dort harmonisch nebeneinander existieren könnte“, sagt Kim Höger, Assistentin der Geschäftsleitung Lokmam Restaurant GmbH. Im August 2023 wurde die Bar übernommen, eine mögliche Zulassung des Cannabis-Konsum ist für den Außenbereich vorgesehen.

Im nahe gelegenen Restaurant Lokmam dagegen bleibe der Konsum von Cannabis untersagt. „Dies begründet sich vor allem darin, dass bereits einige unserer Gäste durch Zigarettenrauch auf der Sommerterrasse gestört werden, insbesondere während des Essens. Wir möchten sicherstellen, dass sich alle Gäste bei uns wohl fühlen“, sagt Kim Höger.