Hamburg. Ausschluss erfolgte wegen Ludwig Flockens Wortwahl gegenüber der Kanzlerin und anderen Politikern. Sehen Sie hier das Video.
Er hat den Bogen einmal mehr weit überspannt: AfD-Politiker Ludwig Flocken hat am Mittwoch während der Aktuellen Stunde im Rathaus für einen Eklat gesorgt. Wegen einer Reihe verbaler Entgleisungen flog der fraktionslose Politiker erneut aus einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft.
Der Ausschluss erfolge wegen seiner Wortwahl gegenüber der Bundeskanzlerin, den Grünen und einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft, sagte Parlamentspräsidentin Carola Veit nach der Aktuellen Stunde. Der Abgeordnete habe sich nach Paragraf 48 der Geschäftsordnung einer „gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses“ schuldig gemacht. Gleichzeitig forderte sie AfD-Mann Flocken auf, sofort das Parlament zu verlassen.
Flocken sagte, ihm würden Ausländer erzählen: „Wir kennen kein Volk, das sich selbst so hasst wie die Deutschen.“ Und dann führte das AfD-Mitglied scheinbare Belege für die Behauptung an: „Sie kennen alle die Bilder von Angela Merkel nach ihrem letzten Wahlsieg, wie sie eine Deutschland-Fahne wegwirft und ihr der Ekel ins Gesicht geschrieben steht“, sagte Flocken. „Die Grünen urinieren auf die Fahne, und die Roten können die Nationalfahne vor dem Rathaus kaum ertragen.“ Dem CDU-Fraktionschef André Trepoll riet er: „Bevor Sie sich am Deutschen-Hass der Türken abrackern, kümmern Sie sich um Ihren eigenen Deutschen-Hass.“
AfD kritisiert Rauswurf Flockens
Inzwischen hat sich die Hamburger AfD-Fraktion zu dem Rauswurf geäußert. "Ohne die Rede von Ludwig Flocken inhaltlich zu kommentieren, können wir dessen Ausschluss aus der heutigen Bürgerschaftssitzung nicht nachvollziehen", heißt es in einer Mitteilung. Man habe Bürgerschaftspräsidentin Veit schriftlich nach den Gründen für den Ausschluss gefragt.
Die Fraktion wolle sich für die Redefreiheit eines Abgeordneten einsetzen – unabhängig davon, dass Flocken der Fraktion nicht mehr angehört und gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren läuft.
Flocken verunglimpfte den Islam
Bereits im April 2016 war Ludwig Flocken wegen Verunglimpfung des Islams aus einer laufenden Bürgerschaftssitzung ausgeschlossen worden. Damals hatte ein Sprecher der Bürgerschaft erklärt, einen derartigen Vorgang habe es seit mindestens 20 Jahren nicht mehr gegeben.
Flocken war anschließend von seiner Partei zum Austritt aus der Fraktion gedrängt worden. Er bleibt aber nach einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Landesschiedsgerichts der AfD weiter Mitglied der Partei. Die Parteiführung wollte Flocken u.a. wegen radikaler Reden und Teilnahme an Pegida- und Bärgida-Demonstrationen aus der Partei ausschließen.
AfD untersagte Flocken Ausübung von Ämtern
Statt ihn auszuschließen, entschied das Landesschiedsgericht der AfD, dem 55 Jahre alten Orthopäden lediglich für neun Monate die Ausübung eines Parteiamtes in der AfD zu untersagen. Nun hat der AfD-Landesvorstand sich entschlossen, vor das Bundesschiedsgericht zu ziehen, um Flocken doch noch loszuwerden. Nach den jüngsten Ausfällen von Björn Höcke wolle man in Hamburg ein klares Zeichen setzen, hieß es aus Vorstandskreisen.
Flocken hatte Muslime, die er stets als „Mohammedaner“ bezeichnet, in der Bürgerschaft verunglimpft. Im April sagte er: „Wir mögen den Mohammedanismus nicht ... wir respektieren ihn nicht ... Wir hoffen, dass ihr explodiert, und wenn nicht, dann hoffen wir inständig, dass diese gottverdammte Religion zurückkehrt in die Wüste, aus der sie gekommen ist.“
Anfang Februar zog Flocken in einer Rede einen Vergleich zwischen Muslimen und Grünen: „Ich weiß, dass es Gemeinsamkeiten gibt in der Pädophilie.“ Einen Ordnungsruf erhielt er nicht, er wurde nur zur Mäßigung aufgerufen. In der nachfolgenden Bürgerschaftssitzung wurde ihm jedoch nachträglich ein Ordnungsruf erteilt.