Hamburg. Ludwig Flocken steht wegen islamfeindlicher Aussagen in der Kritik. Bundesschiedsgericht soll über Ausschluss entscheiden.

Der wegen islamfeindlicher Aussagen von der AfD-Bürgerschaftsfraktion zum Austritt gedrängte Abgeordnete Ludwig Flocken bleibt weiter Mitglied der AfD. Das hat kürzlich das Landesschiedsgericht der AfD entschieden. Die Hamburger Parteiführung wollte Flocken u.a. wegen radikaler Reden und Teilnahme an Pegida- und Bärgida-Demonstrationen aus der Partei ausschließen. Außerdem habe Flocken die vorgesehene Mandatsträgerabgabe an die Partei nicht geleistet.

Hamburger AfD will ein Zeichen setzen

Statt ihn auszuschließen entschied das Landesschiedsgericht der AfD, dem 55-jährigen Orthopäden lediglich für neun Monate die Ausübung eines Parteiamtes in der AfD zu untersagen. Am Montagabend befasste sich der AfD-Landesvorstand mit dem Fall – und entschied nun vor das Bundesschiedsgericht zu ziehen, um Flocken doch noch ausschließen zu können. Nach den jüngsten Ausfällen von Björn Höcke wolle die Hamburger AfD ein Zeichen setzen, dass man sich im Landesverband klar gegen radikale Rechte abgrenze, hieß es aus Vorstandskreisen.

Grünen und Muslimen Pädophilie unterstellt

Flocken hatte Muslime, die er stets als „Mohammedaner“ bezeichnet, in Bürgerschaftssitzungen verunglimpft. Im April 2016 sagte er: „ Wir mögen den Mohammedanismus nicht ... wir respektieren ihn nicht ... Wir hoffen, dass Ihr explodiert und wenn nicht, dann hoffen wir inständig, dass diese gottverdammte Religion zurückkehrt in die Wüste, aus der sie gekommen ist.“ Noch am Mittwoch vergangener Woche verglich Flocken die Grünen und "die Mohammedaner" und sagte "Ich weiß, dass es Gemeinsamkeiten gibt in der Pädophilie", also beim sexuellen Interesse an Kindern. Einen Ordnungsruf bekam er dafür nicht. Der amtierende Vizepräsident Wieland Schinnenburg rief Flocken im späteren Verlauf seiner Rede lediglich auf, sich zu mäßigen, und bat um Ruhe im Publikum.

Hier ein Mitschnitt der Rede.