Hamburg will in der Betreuung der Hartz-IV-Empfänger einen eigenen Weg gehen. In Zukunft soll die Stadt verantwortlich sein.
Hamburg. Künftig will die Stadt für alle Mitarbeiter der bisherigen Arge zuständig sein - und die komplette Verantwortung für die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger tragen. Noch liegt die Verantwortung hauptsächlich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Mitarbeiter der Arge sind zum Teil bei der Stadt angestellt, zum Teil bei der Bundesagentur für Arbeit.
Bei einer Personalversammlung der städtischen Arge-Beschäftigten hatte Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU) die Absicht des Senats, die Arge zu übernehmen, verkündet. Auch der Koalitionspartner GAL wolle diesen Weg mitgehen, so Gedaschko. Details zu dem neuen - dem sogenannten Optionsmodell - will die Wirtschaftsbehörde heute bekannt geben.
Grund für die Veränderung des bisherigen Systems: Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschlandweit von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit betriebenen Arbeitsgemeinschaften im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt. Die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen verstoße gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und widerspreche dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden. Den Arbeitsgemeinschaften wurde eine Bestandsfrist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt. Bis dahin müsse eine Neuregelung getroffen werden.
Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag eine Strukturreform des Sozialgesetzbuches II (SGBII) vereinbart. Darin sollen nach Willen der Koalition "die Erfahrungen und Kompetenz der Länder und der Kommunen vor Ort, sowie der BA in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen" genutzt werden. Das heißt, die Betreuung von Hartz-IV-Empfänger wieder auf zwei Häuser, die Arge und die Bundesagentur verteilt werden.
Genau diesen Weg will Hamburg aber nicht gehen, sondern aus Gründen der Kundenfreundlichkeit nach Möglichkeit einen Service aus einer Hand bieten. Nach Angaben der Wirtschaftsbehörde wird nun in enger Abstimmung mit der BA nach Möglichkeiten gesucht, den Hamburger Weg mit dem Koalitionsvertrag in Einklang zu bringen. Zum Glück für die Hansestadt steht ein weiterer Satz im Berliner Vertragswerk: Bestehende Optionskommunen sollen danach gesichert werden. Ob und wie das auch für Hamburg gilt, wird sich in den Verhandlungen zeigen müssen.
Im Prinzip gelte es, eine pragmatische Lösung zu finden, die sowohl vor dem Verfassungsgericht standhält als auch den Kommunen gerecht werde, so der Sprecher der Hamburger Wirtschaftsbehörde, Michael Ahrens. Ver.di-Mitarbeiterin Sieglinde Frieß sagte zum Vorhaben des Senats: "Ich finde es richtig, dass der Senator nach einer Lösung sucht, die weitere Bürokratisierung vermeidet und Doppelarbeit ausschließt."