Damit soll der besondere Bedarf für Unterrichtsmaterialen wie Schreib-, Rechen- und Zeichenutensilien erstmalig gesondert beachtet werden.
Hamburg. Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 bekommen Schüler, die Sozialgeld erhalten, erstmalig eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Damit soll der besondere Bedarf für Unterrichtsmaterialen wie Schreib-, Rechen- und Zeichenutensilien erstmalig gesondert beachtet werden.
Gefördert werden Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die einen allgemein- oder berufsbildenden Schulabschluss anstreben und die selbst oder deren Eltern Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV-Leistungen") bekommen, sowie Schüler, die Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und Schüler, für die ein Kinderzuschlag erbracht wird. Nicht berücksichtigt werden Schüler, die eine Ausbildungsvergütung bekommen.
Die Schulbedarfspauschale in Höhe von 100 Euro wird zu Beginn des Schuljahres in der Regel automatisch und ohne gesonderten Antrag geleistet. Schüler, die älter als 15 Jahre sind oder frühzeitig eingeschult werden, müssen zum Teil einen Schulnachweis erbringen. Die Familienkasse Hamburg fordert den Nachweis bei Bedarf automatisch bei den Eltern an. Schüler, die Sozialhilfe beziehen und Asylbewerber müssen beim Sozialamt den Schulbesuch nachweisen. Ist die Arge über den Schulbesuch informiert, muss die 100-Euro-Pauschale nicht gesondert beantragt werden.
Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU): "Es ist gut, dass mit der neuen Leistung der besondere Bedarf beim Schulbesuch berücksichtigt wird. Ein guter Schulabschluss ist wichtig, um langfristig finanziell unabhängig zu sein." Deswegen sei die Pauschale der richtige Ansatz, um Sozialleistungen zu vermeiden.