Mehr als 40 Milliarden Euro wurden 2007 für die Hilfe zur Sicherung der Existenz ausgegeben. Die regionalen Unterschiede sind groß.
Wiesbaden. Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist zur Sicherung seiner Existenz auf staatliche Hilfe angewiesen. Am Jahresende 2007 erhielten 8,1 Millionen Einwohner Transferleistungen wie Hartz IV, das war eine Quote von 9,8 Prozent. Insgesamt beliefen sich diese Leistungen auf 41,6 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte. Die Gesamtzahl der Empfänger ging gegenüber dem Vorjahr um 246.000 oder drei Prozent zurück.
Die regionalen Unterschiede sind groß. In Berlin erhielt jeder Fünfte (19,9 Prozent) existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates. Am seltensten nahmen die Menschen in den südlichen Bundesländern solche Unterstützung in Anspruch. Dort bezog am Jahresende 2007 nur rund jeder Zwanzigste (Bayern: 5,0 Prozent; Baden-Württemberg: 5,4 Prozent) Leistungen der Mindestsicherungssysteme. In den Stadtstaaten und in den neuen Bundesländern wurden die Leistungen nach Angaben der Statistiker allgemein häufiger in Anspruch genommen.
Zu den Transferleistungen, die der Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen, zählen unter anderem das Arbeitslosengeld II, laufende Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen für Asylbewerber sowie Kriegsopferfürsorge.
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungs- leistungen beziehen, und damit auch der größte Teil der Ausgaben entfiel auf die Hartz-IV-Leistungen ALG II und Sozialgeld. Von den 7,0 Millionen Empfängern dieser Leistungen waren rund drei Viertel erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II, etwa ein Viertel war nicht erwerbsfähig und erhielt Sozialgeld.
Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe bezogen Ende 2007 etwa 821.000 Menschen. Die Sozialhilfe bildet dem Bundesamt zufolge das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die aufgrund von Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können, sowie für deren im Haushalt lebenden Kinder unter 15 Jahren.