Laut Gutachten des Rechnungshofes hat sich die Stadt in den vergangenen 20 Jahren bei Bauprojekten um 300 Millionen Euro verkalkuliert.

Hamburg. Ob Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie oder ein satter Nachschlag für den Busbahnhof in Hamburg-Bergedorf: Kostensteigerungen bei öffentlichen Baumaßnahmen können durch sorgfältige Planung und Durchführung weitgehend vermieden werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Hamburger Landesrechnungshof in einem aktuellen Gutachten „Kostenstabiles Bauen“ für den Senat. Dieser hatte sich an die Kontrolleure gewandt, nachdem die Kosten für den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Bergedorf aus dem Ruder gelaufen sind. Er verschlingt mit rund 44 Millionen Euro mehr als doppelt so viel Geld wie ursprünglich vorgesehen.

Entscheidend für die Kostenentwicklung ist nach Erkenntnissen der Rechnungsprüfer die Planungsphase. „Schlecht geplant heißt teuer gebaut“, sagte der Präsident des Rechnungshofes, Jann Meyer-Abich. In 104 Prüfungen binnen 20 Jahren (1998-2009) deckten die Fachleute Kostensteigerungen von 300 Millionen Euro auf, 260 Millionen davon entfielen allein auf die Startphase.

+++ Hier geht's zum Dossier Elbphilharmonie +++

Meyer-Abich mahnte die Behörden, das Haushaltsrecht lückenlos anzuwenden – „von den formalen Abläufen bis hin zur Gewährleistung eines wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Steuergeldern.“ So sehe es vor, dass Investitionsmittel erst bei Vorlage einer baureifen Planung freizugeben sind. Dass Planungsleistungen an Dritte vergeben werden, sei ein Hauptfehler, weil deren Kontrolle schwierig sei, meinte der oberste Prüfer. Direktor Olde Friedrichsen forderte, in den Verwaltungen weiterhin „ausgesprochen qualifizierte Mitarbeiter“ zu beschäftigten: „Mangelnde Expertise kann nicht zum Erfolg führen.“

Bei besserer Planung wäre vielleicht auch die Dauerbaustelle Hamburg-Bergedorf günstiger geworden. Die Bauarbeiten für den ZOB wurden 2007 gestartet, zwei Jahre zuvor hatte die Bürgerschaft knapp

21 Millionen Euro für die geschätzten Baukosten bewilligt. 2009 kam eine Nachforderung von 23 Millionen Euro. Bei zeitgerechter Planung hätten zusätzliche Kosten schon 2005 kalkuliert werden können, analysierte der Rechnungshof. Dann wären damals schon etwa 70 Prozent der heutigen Endsumme bekanntgewesen. Damit nicht genug: Die Behörde für Stadtentwicklung habe die Gesamtprojektleitung nur ungenügend erfüllt und trotz gesperrter Mittel sei mit der Baumaßnahme begonnen worden, hielten die Kontrolleure fest.

In einem Drittel der 78 Seiten umfassenden „Beratenden Äußerung“ haben die Rechnungsprüfer die Entwicklung und Versäumnisse beim Projekt Bergedorf dargelegt. In den weiteren Kapiteln erarbeiteten sie Leitlinien und Handlungsempfehlungen für den Senat. Die Rechnungsprüfer sind zuversichtlich, dass ihre Erkenntnisse beherzigt werden. So sei jüngst in eine neue Richtlinie für Planungswettbewerbe die Festlegung einer Kostenobergrenze aufgenommen worden.