Gaststättenverband spricht von “Schritt in die richtige Richtung“. Bis Jahresende muss das Gesetz verabschiedet sein.
Hamburg. Rauchen in kleinen Kneipen mit einer Größe von maximal 75 Quadratmetern wird erlaubt. Auch in separaten Raucherräumen von Restaurants - allerdings ohne dabei zu essen und ohne die Gesellschaft von Minderjährigen. Dazu soll ein striktes Rauchverbot für Theater, Krankenhäuser und Schulen gelten. Das sind die aktuellen Kompromissvorschläge der CDU zur Regelung des Rauchverbots in Hamburg. Die einzelnen Punkte lehnen sich an die vom Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr vorgegebene Übergangsregelung an. Darüber hinaus will die CDU auch ein Rauchverbot in Vereinslokalen einführen.
In diesen Gaststätten dürfen Sie rauchen
In diesen Gaststätten dürfen Sie in einem separaten Raucherraum rauchen
In diesen Gaststätten dürfen Sie nicht rauchen
Mit diesen Vorschlägen geht die Diskussion um das Rauchverbot in eine neue Runde. Der Senat steht dabei unter Zeitdruck. "Wir brauchen bis zum 21.Dezember, also bis zur parlamentarischen Winterpause, ein neues Gesetz", sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Harald Krüger dem Abendblatt. Dieser Vorschlag soll nach seinen Angaben erst einmal mit dem Koalitionspartner GAL abgestimmt werden, bevor ein Gesetzentwurf erarbeitet wird.
"Das Thema steht bei uns sehr weit oben auf dem Zettel", sagt auch Linda Heitmann, Gesundheitsexpertin der GAL-Fraktion. "Wir werden uns jetzt schnellstmöglich mit der CDU zusammensetzen, um ein Gesetz zu erarbeiten, das dann zum Jahreswechsel in Kraft treten kann." Dennoch sei ein komplettes Rauchverbot in Bars und Restaurants nach wie vor das Ziel der GAL. "Ich bin aber sicher, dass wir eine gute Lösung für Hamburg finden werden", so Heitmann weiter.Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Gregor Maihöfer, begrüßt die CDU-Vorschläge als "einen Schritt in die richtige Richtung". Dennoch müsse zu den einzelnen Punkten noch eine praxisorientierte Lösung gefunden werden. "Unser Ziel ist es, dass dort kleine Speisen gereicht werden dürfen."
Am 1. Januar vergangenen Jahres war das Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg in Kraft getreten. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2008, wonach einige Ausnahmen in dem Gesetz verfassungswidrig sind, wurde das Rauchen in Kneipen unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt. Bis Ende 2009 - so die Vorgabe des Gerichts - muss das Gesetz jetzt reformiert werden.