Das in Hamburg im Juli 2007 verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz - wonach unter anderem in Gaststätten nur noch dann geraucht werden darf, wenn...

Das in Hamburg im Juli 2007 verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz - wonach unter anderem in Gaststätten nur noch dann geraucht werden darf, wenn es einen separaten Raucherraum gibt - wurde indirekt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 30. Juli 2008 gekippt. Seitdem darf als Übergangsregelung auch in Einraumkneipen, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind, wieder geraucht werden. Voraussetzung ist, dass die betroffene Kneipe "keine zubereiteten Speisen" anbietet. Bis spätestens Ende 2009 muss Hamburg sein Gesetz überarbeitet haben.

Bei einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft sagten Rechtsexperten, jede Ausnahme von einem absoluten Rauchverbot könnte weitere Klagen nach sich ziehen. Rechtssicherheit gebe es nur ohne Ausnahmen. Ein komplettes Verbot haben die Karlsruher Richter für rechtens befunden.