Der Senat einigt sich auf nach langem Hin und Her auf schärfere Regeln zum Rauchverbot. Wirte müssen Raucherräume wieder abschaffen.

Hamburg. Hamburger Restaurants müssen ihre Raucherräume wieder abschaffen. Die schwarz-grüne Koalition einigte sich am Mittwoch auf schärfere Regeln für den Nichtraucherschutz in der Hansestadt. Demnach darf vom neuen Jahr an in Gaststätten, die zubereitete Speisen anbieten, grundsätzlich nicht mehr geraucht werden, auch nicht in speziellen Nebenräumen. In Kneipen, die nur Getränke ausschenken und nicht größer als 75 Quadratmeter sind, kann geraucht werden. Sind sie größer, dürfen Gäste nur in abgetrennten Raucherräumen zum Tabak greifen. Der Kompromiss soll nun als Gesetz formuliert und in der letzten Bürgerschaftssitzung des Jahres am 9. und 10. Dezember verabschiedet werden, teilten die Fraktionen von CDU und GAL mit.

Gaststätten, die vom Rauchverbot ausgenommen sind, müssen im Eingangsbereich deutlich gekennzeichnet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen diese nicht betreten. Ausnahmeregelungen für Festzelte und sogenannte Raucherclubs wird es nicht mehr geben. Die Einigung der Fraktionen bedeutet nach Mitteilung des GAL-Fraktionschefs Jens Kerstan kurz gefasst: „Wo gegessen wird, wird nicht geraucht. Wo nur getrunken wird, darf unter bestimmten Umständen geraucht werden“.

Kerstan sprach von einer vernünftigen Regelung. Aber: „Gewünscht hätten wir uns ein absolutes Rauchverbot.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Harald Krüger, sagte, die Argumente der Befürworter und Gegner eines Rauchverbots in Gaststätten seien sehr gründlich diskutiert worden. „Nach meiner Überzeugung haben wir heute eine gemeinsame Lösung gefunden, die so ausgewogen ist, dass sie den verschiedenen Interessenlagen so weit es geht gerecht wird.“

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Hamburg (Dehoga), Gregor Maihöfer, kritisierte den Kompromiss. Damit werde das Vertrauen der Gastronomen in die Hamburger Politik geschmälert. Die Investitionen, die vielfach für separate Raucherräume getätigt wurden, seien offensichtlich sinnlos gewesen. Erst einmal wolle der Dehoga jetzt den Gesetzesentwurf abwarten. Über weitere Schritte wie ein Volksbegehren sei noch nicht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Raucherraumregelung gekippt. Die Karlsruher Richter verlangten von den Bundesländern, bis zum 1. Januar 2010 verfassungskonforme Neuregelungen zu schaffen.