Hamburg. Das beliebte Möbelhaus in Hamburg hat Insolvenz angemeldet. Wie Käufer in der schwierigen Lage reagieren können.
Das bekannte Möbelhaus Wäscherei ist in Geldnot geraten, und nun warten viele Hamburger vergeblich auf ihre Sofas und Sessel. Sie bangen um die zum Teil erheblichen Summen, die sie schon für die Ware angezahlt haben, und sind verunsichert, weil das Unternehmen schlecht zu erreichen ist. Tatsächlich macht die Wäscherei den Kunden nur wenig Hoffnung, dass die Bestellungen ausgeliefert werden. Zu den Gründen äußert sich auf Anfrage des Abendblatts jetzt die vorläufige Insolvenzverwalterin.
Zum Hintergrund: Vor gut zwei Wochen, am 17. Mai, hatte das Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Schon Mitte April gab es eine traurige Neuigkeit von dem bekannten Einrichtungshaus in der City Nord: Der Gründer und Geschäftsführer, Michael Eck, war im Alter von 71 Jahren verstorben.
Die Wäscherei Hamburg: Insolvenz beschränkt die Rechte der Kunden erheblich
Etliche Ansprüche der Kunden sind nun eingeschränkt, nachdem die vorläufige Insolvenzverwaltung das Ruder bei dem Anbieter übernommen hat. So teilte die Wäscherei etwa mit, dass das Unternehmen bestehende Aufträge, die bereits zu 100 Prozent bezahlt und vor dem 17. Mai 2024 getätigt wurden, nicht mehr ausführen dürfe.
Dies gelte auch für bereits bezahlte Bestellungen im Onlineshop vor dem 17. Mai 2024. Das heißt: Sofern Kunden Ware vor diesem Termin im Onlineshop bestellt und noch nicht erhalten haben, kann diese trotz der geleisteten Vorkasse nicht mehr ausgeliefert werden, schreibt das auch für seine schrillen Partys bekannte Möbelhaus in einem Newsletter an die Kunden und auf seiner Website.
Die Wäscherei Hamburg: Leere Kassen beschränken die Handlunsgfähigkeit
Warum gerade die Kunden, die ihre Bestellungen bereits komplett bezahlt haben, nun leer ausgehen dürften, erklärt die vorläufige Insolvenzverwalterin Jennie Best. „Zu Beginn des Insolvenzeröffnungsverfahrens war praktisch keine Liquidität vorhanden“, sagt die Anwältin der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte aus Hamburg.
Wenn die derart finanziell angeschlagene Wäscherei nun die Ware an alle Kunden, die eine 100-prozentige Anzahlung geleistet haben, herausgeben würde, ohne weitere zusätzliche Einnahmen zu erzielen, wäre auch die Insolvenzmasse „innerhalb weniger Tage zahlungsunfähig“. Die Folge: Der Betrieb mit seinen knapp 50 Beschäftigten müsste „unverzüglich eingestellt werden“, sagt die Juristin.
Bekanntes Möbelhaus in Hamburg: Selbst Ware im Lager wird nicht mehr ausgeliefert
Viele Kunden haben ihre Einrichtungsgegenstände bereits vor Monaten bestellt und gehen davon aus, dass die Tische oder Stühle bereits nach Hamburg geliefert wurden. Doch selbst wenn sich die Ware bereits im Lager des Möbelhauses am Mexikoring befindet, „darf sie nicht an die Kunden herausgegeben werden – unter anderem, da dies zu einer unzulässigen Bevorteilung einzelner Insolvenzgläubiger führen würde“, beschreibt Jennie Best die missliche rechtliche Lage für Käuferinnen und Käufer.
Dazu kommt die Beziehung des Händlers zu seinen Herstellern, in der sich die Produzenten absichern: Denn in den meisten Fällen steht die ausgelieferte Ware im Eigentum der Fabrikanten – unabhängig davon, ob das jeweilige Möbelstück diesem bereits bezahlt wurde. „Die meisten Lieferanten haben einen sogenannten erweiterten Eigentumsvorbehalt vereinbart“, sagt die Juristin. Das führe dazu, dass die gesamte von ihm gelieferte Ware im Eigentum des Herstellers verbleibt, „bis seine letzte Rechnung beglichen ist“.
Möbelhaus Wäscherei: Regelung kann für die Kunden ungerecht wirken
Die Folge dieser Verträge: Wenn das insolvente Unternehmen derzeit Ware, die unter einem erweiterten Eigentumsvorbehalt steht, herausgibt, muss es den Einkaufspreis (nochmals) gegenüber dem Lieferanten bezahlen. Das gilt also selbst dann, wenn das Möbelstück bereits sowohl vom Kunden als auch gegenüber dem Lieferanten bezahlt wurde. „Uns ist bewusst, dass diese Regelung kompliziert und aus Verbrauchersicht ungerecht wirken kann. Das Gesetz ist hier jedoch unmissverständlich und lässt kein abweichendes Vorgehen zu“, wirbt Jennie Best um Verständnis.
Was können Kunden und Kundinnen jetzt tun? Die aus der „Nichterfüllung des Kaufvertrages herrührenden Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche können die Betroffenen zur Insolvenztabelle anmelden“, sagt die Fachanwältin.
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Aber erst, nachdem das Insolvenzverfahren für das Möbelhaus, das sich einst über Hamburgs Grenzen hinaus zum Inbegriff individuellen Einrichtens entwickelt hatte, eröffnet worden ist. Die geschehe voraussichtlich im August, sagt Jennie Best. Die Betroffenen würden dann angeschrieben.