Konsequenzen im Fall „Yaya“. Andre Trepoll wird Vorsitzender des Untersuchungsausschusses. Die Ermittler werfen allen Tatverdächtigen die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor.

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Fall des getöteten dreijährigen Mädchens Yagmur („Yaya“) Y. ausgeweitet. „Wir haben förmliche Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Personen eingeleitet, die Zuständigkeiten im Rahmen der Fürsorge- und Erziehungspflicht hatten“, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach dem Abendblatt auf Nachfrage. Bei diesen Personen handelt es sich um Mitarbeiter der Jugendämter und privater Träger wie etwa Kitas. Bestätigen wollte Frombach dies jedoch nicht – „aus Datenschutzgründen“, wie sie sagte. Auch die Zahl der Beschuldigten wollte sie nicht nennen. Die Ermittler werfen allen Tatverdächtigen die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor. Bei einem Teil der Beschuldigten steht auch der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum. Dies werde im Laufe der Ermittlungen geprüft, so Frombach. Bislang hatte die Staatsanwaltschaft lediglich Vorermittlungsverfahren geführt.

Die kleine Yagmur ist am 18. Dezember des vergangenen Jahres an inneren Blutungen gestorben. Diese waren aufgrund eines Leberrisses entstanden. Dem Vater wird Totschlag vorgeworfen. Der Mutter Melek Y. wird Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen. Das Ehepaar sitzt in Untersuchungshaft.

Die Oppositionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP haben sich nun auf einen Untersuchungsauftrag für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) geeinigt. Im Wesentlichen geht es in dem Antrag, der am Mittwoch in die Bürgerschaft eingebracht wurde, um die „Aufklärung der Vernachlässigung der Kindeswohlsicherung im Fall Yagmur durch staatliche Stellen und zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes in Hamburg“. Gerade mit dem zweiten Teil des Untersuchungsauftrages wollen die Antragsteller Vorwürfen entgegentreten, sie würden den Untersuchungsausschuss zum Tod des Mädchens ein Jahr vor der Bürgerschaftswahl ausschließlich politisch für sich nutzen wollen.

Gleichzeitig hat die CDU ihre Mitglieder für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss benannt. Der Verfassungspolitiker André Trepoll wird den Vorsitz übernehmen und Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, wird Obmann des Ausschusses. Er war bereits Obmann des Sonderausschusses „Chantal“, in dem der Methadontod der damals Elfjährigen parlamentarisch aufgearbeitet wurde.

Um die Einrichtung des Untersuchungsausschusses ging es auch in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft. Christiane Blömeke (Grüne) sagte, dass die Einzelmaßnahmen der SPD akzeptabel, aber nicht ausreichend seien. „Wir wollen die Aufklärung nicht mehr den Behörden überlassen.“ Ihr sei es zu wenig, dass lediglich die Arbeit der Jugendamtsmitarbeiter unter die Lupe genommen werde und spielte damit auf den Bericht der Jugendhilfeinspektion an. „Die Rolle der Staatsanwaltschaft, der Sozialbehörde und der übrigen Behörden kommt dabei zu kurz.“ Deutliche Worte gegen eine Einrichtung eines Untersuchungsausschusses fand Mehmet Yildiz (Linke). „Das riecht stark nach Wahlkampf und wird dem Anliegen, den Kinderschutz zu verbessern, keineswegs gerecht.“ Die Linken hatten sich für die Einrichtung einer Enquetekommission eingesetzt.

Später stimmte die Bürgerschaft für einen CDU-Antrag, alle geplanten Rückführungen von Pflegekindern in ihre Herkunftfamilien zu stoppen, wenn es Hinweise auf häusliche Gewalt gibt. Die SPD setzte durch, allen Abgeordneten Akteneinsicht in den Untersuchungsbericht zu gewähren. Aus Sozialbehördenkreisen verlautete, dass wohl nur die geschwärzte Fassung ausgegeben werde.