Hamburg. Der Bezirk hat zahlreiche Flächen ausgewiesen, auf denen neu gebaut oder nachverdichtet werden kann. Die Standorte im Überblick.
Um der Wohnungsnot in Hamburg entgegenzutreten, verfolgt der Bezirk Eimsbüttel die Strategie eines „Wachstums nach innen“. Das bedeutet, dass bereits genutzte Flächen nachverdichtet werden – auch um Grünflächen zu schonen. Manchmal jedoch zum Ärger der Nachbarschaft wie in Niendorf. Aktuell gibt es im Bezirk demnach 99 Flächen mit einem Potenzial von 9100 Wohneinheiten für den Zeitraum bis 2027 und darüber hinaus.
Die Flächen, die aufgezeigt werden, können städtische und private Grundstücke sein, Flächen mit vorhandenem Planrecht oder Grundstücke, auf denen das Planrecht angepasst werden muss. Das bedeutet nicht, dass zwangsläufig in den genannten Straßen gebaut wird, sondern dass das Bezirksamt Eimsbüttel dort Potenzial für Wohnungsbau sieht.
Eimsbüttel: Bezirksamt hat Gebiete für neue Wohnungen ausgewiesen
Denn: Es gibt kaum unbebaute Flächen im Bezirk Eimsbüttel. Im Einzelnen bedeutet das etwa, dass Baulücken geschlossen werden und 50er- und 60er-Jahre-Quartiere nachverdichtet werden. Auch im Umfeld der Magistralen wie etwa der Hoheluftchaussee wird gebaut, um mehr Wohnraum zu schaffen.
Weitere mögliche Baugebiete für Wohnungen sind im Umfeld von ÖPNV-Haltestellen zu finden. Auch Stadtteilzentren sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden, wie in Stellingen an der Kieler Straße. Die dortigen maroden Pavillons sollen vermutlich abgerissen werden, geplant ist auf dem Areal ein Mix-Quartier mit Wohnraum und nicht störendem Gewerbe.
Wohnen in Hamburg: Eimsbüttel verfolgt die „Discounter-Strategie“
Außerdem verfolgt Eimsbüttel die „Discounter-Strategie“, bedeutet: Es darf nur ein weiterer Discounter entstehen, wenn obendrüber Wohnungen gebaut werden. „Im Wohnungsbauprogramm bilden wir alle Flächen ab, die geeignet sein können, um dort künftig weiteren Wohnungsbau zu betreiben“, so Bezirksamtssprecher Kay Becker.
Im vergangenen Jahr wurden nach seinen Angaben im Bezirk Eimsbüttel 779 Wohneinheiten in rund 120 Vorhaben (Gebäude) genehmigt. „Das sind etwa 6,5 Wohnungen pro Projekt“, so Becker.
„Die im Bündnis für das Wohnen festgelegte Zielzahl von 1050 zu genehmigenden Wohnungen pro Jahr haben wir damit erstmals nicht erreicht“, so Becker. Das liege unter anderem an politischen Rahmenbedingungen und an Engpässen bei den Baumaterialien sowie deutlich erhöhten Baukosten.
Eimsbüttel: In diesen 23 Straßen sind die Pläne für neue Wohnungen bereits konkreter
Die Flächen mit Wohnungsbaupotenzial sind auf mehrere Jahre verteilt (2023 bis 2027). An 23 Straßen kann es in diesem Jahr konkreter werden, entweder weil es einen festen Verfahrensstand gibt oder indem Bebauungsplanverfahren eingeleitet oder Bebauungspläne weitergeführt werden:
- Sophienterrasse (Harvestehude): Dort sind zehn Wohneinheiten möglich, die zu 100 Prozent öffentlich gefördert werden sollen. Hier ist die Sozialbehörde mit den Unterzeichnern der Nachbarschaftsvereinbarung über die weitere Nutzung der Liegenschaft als Flüchtlingsunterkunft im Gespräch. Im Wohnungsbauprogramm ist sie dennoch weiter als Potenzialfläche aufgenommen.
- Hoheluftchaussee/Moltkestraße (Hoheluft-West): Dort wären bis zum Jahr 2027 insgesamt 50 Wohneinheiten möglich, 35 Prozent davon öffentlich gefördert. Die Fläche hat das Potenzial für zehn Wohneinheiten pro Jahr, Vorbescheidsantrag bzw. der Bauantrag sind eingereicht.
- Unnastraße (Hoheluft-West): Das Wohnungsbauprogramm ist Anfang 2023 beschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt war davon ausgegangen worden, dass im Jahr 2024 für 300 Wohneinheiten eine Baugenehmigung erteilt werden könnte. Das Bebauungsplanverfahren hat den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan nicht eingehalten.
- Hoheluftchaussee Nord: Vorbescheidsanträge bzw. Bauanträge sind einzureichen für 80 Wohneinheiten über 2027 hinaus, in diesem Jahr sind zehn vorgesehen, 35 Prozent sind öffentlich gefördert.
- Julius-Vosseler-Straße Nord (Lokstedt): 50 Wohneinheiten, teilweise schon genehmigt, weitere Bauanträge werden eingereicht. 35 Prozent öffentlich geförderter Wohnraum.
- Spannskamp, westliche Högenstraße (Stellingen): Konzeptausschreibung für 100 Wohneinheiten. Die Hälfte der Wohneinheiten sind öffentlich gefördert.
- Spannskamp, östliche Högenstraße (Stellingen): Vorbescheids- bzw. Bauantrag für 50 Wohneinheiten sind eingereicht, die Hälfte davon sind öffentlich gefördert. Die Gebiete Spannskamp gehören zum Bebauungsplan Stellingen 64, dieser sieht auf dem Areal des Kleingartenvereins Gartenfreunde Wittkamp 275 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte vor. Sobald der Stellinger Deckel auf der A7 fertig begrünt ist (im Sommer 2024), werden die Kleingärten auf den Schnelsener und den Stellinger Deckel verlegt.
- Kieler Straße/Volksparkstraße Nord (Stellingen): Der Bebauungsplan für 100 Wohneinheiten wird fortgeführt, die Hälfte ist öffentlich geförderter Wohnraum.
- Kieler Straße/Pelikanstieg (Stellingen): Vorbescheidsantrag einreichen, im Jahr 2024 zehn Wohneinheiten, bis 2027 dann insgesamt 100. 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Hagenbeckstraße/Brehmweg/Eidelstedter Weg (Stellingen): Der Bezirk sieht in dem Bereich das Potenzial von 60 Wohneinheiten mit 35 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum.
- Koppelstraße/Spannskamp (Stellingen): Bauanträge einreichen für 20 Wohneinheiten, bis 2027 dann insgesamt 100, 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Pflugacker/Baumacker (Eidelstedt): Hier müsste der Vorbescheidsantrag eingereicht und gegebenenfalls ein Bebauungsplanverfahren für 80 Wohneinheiten eingeleitet werden, 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Friedrich-Ebert-Straße/Bondenwald (Niendorf): Vorbescheidsantrag einreichen für 15 Wohneinheiten, 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Friedrich-Ebert-Straße (Niendorf): Klärung Verwertungsmöglichkeiten; ggf. Bebauungsplanverfahren einleiten für zehn Wohneinheiten (160 insgesamt bis 2027), 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Joachim-Mähl-Straße/Seesrein (Niendorf): Bebauungsplanverfahren weiterführen für 20 Wohneinheiten (bis 2027 100 insgesamt). 50 Prozent öffentlich gefördert.
- Holsteiner Chaussee/Hogenfelder Kamp (Schnelsen): Teilgenehmigungen im Norden erteilt; weitere Bauanträge einreichen für 160 Wohneinheiten, 50 Prozent öffentlich gefördert.
- Eisenhansweg/Büttskamp (Schnelsen): Vorbescheidsanträge sind zurzeit in Prüfung für 60 Wohneinheiten, 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Pinneberger Straße/Egenbüttler Weg (Schnelsen): Städtebauliches Konzept, Bebauungsplanverfahren weiterführen für 50 Wohneinheiten, 50 Prozent öffentlich gefördert.
- Frohmestraße/Meddenwarf (Schnelsen): Wettbewerb abgeschlossen; Bebauungsplanverfahren weiterführen für 40 Wohneinheiten, 50 Prozent öffentlich gefördert.
- Glißmannweg (Schnelsen): Klärung der Verwertungsmöglichkeiten, zehn Wohneinheiten vorgesehen, 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Wählingsallee/Jungborn (Schnelsen): Städtebaulicher Wettbewerb abgeschlossen; Bebauungsplanverfahren weiterführen, 20 Wohneinheiten, die Hälfte öffentlich gefördert.
- S-Bahnhof im südlichen Schnelsen: ggf. Bebauungsplanverfahren in Teilbereichen einleiten, zehn Wohneinheiten in 2024 (180 bis 2027), 35 Prozent öffentlich gefördert.
- Holsteiner Chaussee Nord/Burgwedel (Schnelsen): Klärung Verwertungsmöglichkeiten; ggf. Bebauungsplanverfahren einleiten, 30 Wohneinheiten (200 bis 2027), 35 Prozent öffentlich gefördert.