Hamburg. Die großen Fahrzeuge empören Anwohner in Eimsbüttel. Der ADAC spricht von „härteren Verteilungskämpfen“ durch steigenden Parkdruck.
- Parkplatzärger in Eimsbüttel – geparkte Wohnmobile sorgen für Unmut
- Weil die Camper zur Gefahrenquelle werden können, appelliert jetzt der ADAC an die Besitzer
- Welche Regeln für die Fahrzeuge gelten
Das Ehepaar, das an der Goebenstraße in Hamburg-Eimsbüttel seinen zu einem Wohnmobil ausgebauten Kastenwagen parkt, darf das – so wie jeder andere Autofahrer mit gültigem Anwohnerparkausweis auch. Die Camper handeln nicht illegal. Dennoch regen sich immer wieder Anwohner über die vielen Camper auf, die im Viertel parken. Der ADAC hat einen Vorschlag, wie sich die Lage entspannen könnte.
„Steigender Parkdruck führt zu härteren Verteilungskämpfen. Parkende Wohnmobile werden da schnell als Problemursache ausgemacht, da sie eben sichtbar sind“ – so bringt Christian Hieff vom ADAC Hansa das Dilemma in vielen dicht besiedelten Stadtteilen in Hamburg auf den Punkt.
Eimsbüttel: Wohnmobile dürfen dauerhaft mit Bewohnerparkerlaubnis parken
Die Diskussion um das Parken von Wohnmobilen im öffentlichen Raum habe seiner Beobachtung nach in den vergangenen Jahren stark zugenommen. „Bis 2023 hat der Wohnmobilmarkt einen beispiellosen Boom erlebt, der in den Pandemie-Jahren nochmal deutlich zugelegt hat. Mittlerweile gibt es über 900.000 zugelassene Wohnmobile in Deutschland.“
Gleichzeitig seien aber in Hamburg massiv Parkplätze abgebaut worden. Es ist ein regelrechter Kampf um die immer weniger werdenden Parkplätze ausgebrochen. Vor allem Wohnmobile, die dauerhaft einen Parkplatz blockieren, weil sie im Winter nicht genutzt werden, sorgen bei anderen Autofahrern für Ärger.
Die Rechtslage ist eindeutig: „Zugelassene Wohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wenn also ein Wohnmobil-Besitzer eine Bewohnerparkerlaubnis für ein entsprechendes Gebiet hat und eine geeignete Parkfläche gefunden hat, darf er das Fahrzeug dauerhaft parken“, so ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde.
Wohnmobile in Wohnviertel – ADAC: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gut“
Falls das Wohnmobil – so wie jedes andere Fahrzeug auch – allerdings mehr als sechs Monaten nicht bewegt wird, kann die Behörde dies als eine unerlaubte Sondernutzung der Parkfläche ansehen und mit einem entsprechenden Bußgeld sanktionieren.
Das Parken von Campern in Wohnvierteln ist also keineswegs illegal. Dennoch: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gut“, sagt Christian Hieff vom ADAC Hansa. Denn: „Aufgrund ihrer Fahrzeughöhe können Wohnmobile die Sichtbeziehung stören. Gerade Kindern fällt es so schwer, den Verkehr auf der Straße im Blick zu haben.“
Appell des ADAC: Wohnmobile nicht vor Schulen und Kitas parken
Daher appelliert der ADAC-Sprecher an die Besitzer von Wohnmobilen, Rücksicht zu nehmen: „Man sollte den Camper nicht direkt vor Schulen oder Kindergarten parken.“ Auch wer sein 2,30 Meter hohes Wohnmobil direkt vor das Fenster der Erdgeschosswohnung seines Nachbarn parkt, mache sich keine Freunde.
Außerdem gilt: Wohnmobilfahrer müssen darauf achten, dass ein gefahrloses Durchfahren der Straße noch möglich ist (Minimum etwa drei Meter). Gegenüber von Grundstückseinfahrten muss der Platz mindestens 3,50 Meter sein, damit ein gefahrloses Rangieren aus der Einfahrt noch möglich ist.
Übrigens: Wohnmobile dürfen über die Parkflächenmarkierung hinausragen. Verkehrszeichen, die das Parken auf Gehwegen erlauben, gelten nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Hieff: „Hier liegen die Wohnmobile oft drüber.“
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„Gerade Fahrer von größeren Wohnmobilen, die im Alltag kaum genutzt werden, sollten sich die Anmietung eines Stellplatzes außerhalb Hamburgs überlegen“, sagt Hieff. „Das Auto steht dort geschützt und diebstahlsicher. Dann kann man seinen Camper auch mit einem Saisonkennzeichen fahren und so einen Teil der Kosten für die Miete wieder hereinbekommen.“
Wohnmobile in Eimsbüttel: Camper wünschen sich passende Stellplätze
Auch die beiden Camper aus der Goebenstraße haben ein Winterquartier für ihren Camper. Sie haben ihren Kastenwagen erst kürzlich wieder in die Stadt geholt. Dort bleibt ihr Fahrzeug von April bis Oktober. Sicher, sie hätten gern einen festen angemieteten Stellplatz in der Nähe, aber danach suchen sie bereits seit Jahren. Vergeblich.
„Wir brauchen eine gewisse Höhe und kommen mit dem Camper in normale Tiefgaragen gar nicht rein.“ Ihre Namen nennen die zwei nicht – aus Sorge vor Anfeindungen. Denn der Ton in Eimsbüttel kann schon mal sehr rau sein, wenn es um Parkplätze geht. Auch Anfeindungen haben die beiden Camper-Fans schon erlebt.
Eine Quartiersgarage, sagen sie, wäre eine Lösung. Doch dafür fehlen den Bezirken entsprechende Investoren – wie zuletzt in der Tornquiststraße.