Hamburg. Bei einigen Bürgern liegen die Nerven blank. Camper schildern teilweise sogar Beleidigungen. Was das Bezirksamt zu den Dauerparkern sagt.
Um die wenigen Parkplätze in dicht besiedelten Stadtteilen in Hamburg – etwa in Eimsbüttel –, die durch diverse politische Maßnahmen weiter reduziert werden, gibt es Streit. Nun sind die Camper mit ihren Wohnmobilen im Visier: Manche Anwohner stören sich an den großen Fahrzeugen, die viel Platz wegnehmen und die teilweise nur selten bewegt werden.
Rolf von Lüde wohnt in Eimsbüttel und hat sich die Mühe gemacht, über mehrere Monate die Parkplatzsituation zu dokumentieren. „Aus meiner Erfahrung in der Goebenstraße gibt es ein gravierendes Problem: das legale Abstellen von Wohnmobilen von Anwohnern, die hier offensichtlich gemeldet sind.“
Eimsbüttel: Anwohner hat Wohnmobile von Dauerparkern fotografiert
Mit seiner Fotodokumentation möchte er aufdecken, dass einige Camper offenbar Dauerparker sind. „Die stehen und stehen seit den Sommerferien im Jahr 2023. Manche werden seitdem tatsächlich nicht bewegt“, sagt von Lüde und verweist auf seine persönlichen Beobachtungen.
Das Dauerparken von Campern stört ihn gewaltig: „Das ist ein billiges Parken für riesige Wohnmobile mit dem gleichen Jahrespreis wie für einen Smart, der täglich gefahren wird.“ Mit Jahrespreis meint Rolf von Lüde die jährliche Gebühr für das Anwohnerparken in Höhe von 65 Euro.
„Dieses Phänomen kann man fast überall in den Hamburger Bewohnerparkzonen beobachten. Angesichts der Knappheit von Parkplätzen in dicht besiedelten Gebieten wie Eimsbüttel mutet diese Möglichkeit geradezu absurd an.“ Er sagt: „Trotz Bewohnerparkzone herrscht hier nach 17 Uhr erheblicher Parkdruck. Man fährt dann dreimal durch die gesamte Zone, um sein Auto irgendwo abzustellen.“
Parken in Eimsbüttel: Das Problem ist dem Bezirksamt bekannt
Anwohner von Lüde ist nicht der Einzige, der sich an den Campern stört. „Uns erreichen immer mal wieder Beschwerden darüber, dass Straßen zugeparkt sind mit Wohnmobilen und Wohnwagen oder Anhängern, die lange dort abgestellt werden und anderen den Parkplatz wegnehmen“, so Kay Becker, Sprecher des Bezirksamts Eimsbüttel.
Oder es geht um einzelne Wohnmobile in Wohngegenden, die sehr lange dort abgestellt sind. „Oft nervt die Leute – wenn sie im Erdgeschoss wohnen – auch, dass sie wochenlang auf die Seitenwand eines Wohnmobils gucken müssen, welches dort lange Zeit geparkt wird“, so Becker.
Wohnmobile in Eimsbüttel: Camper fühlen sich bedroht, werden bepöbelt
Das Gegeneinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer im Viertel ist teils extrem, der Ton ist rau. Das Ehepaar, das an diesem Vormittag in der Goebenstraße seinen Kastenwagen aufräumt, möchte anonym bleiben. Zu groß ist die Sorge davor, dass jemand ihr Fahrzeug beschädigt.
Aus gutem Grund: „Wir hatten einen angeklebten Zettel an unserer Windschutzscheibe und wurden beschimpft.“ Darauf stand: „Der Dauerstellplatz für dein Wohnmobil ist eine Unverschämtheit gegenüber deinen Nachbarn, insbesondere denen, die täglich nach einem neuen Parkplatz suchen und beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Zudem ist es asozial.“
Ihr Fahrzeug ist knapp fünf Meter lang und nimmt nicht viel mehr Platz weg als andere große Autos. Mit dem Kastenwagen fährt das Paar gern an die Ostsee, um Wassersport zu betreiben. Nach einem festen Stellplatz suchen sie bereits seit Jahren. „Aber leider finden wir keinen.“ Über die kalte Jahreszeit haben sie ein Winterquartier für ihren Camper außerhalb der Stadt.
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Eimsbüttel: Wohnmobile sind als Fahrzeuge zugelassen und dürfen parken
Eine Handhabe hat das Bezirksamt gegen parkende Wohnmobile nicht. „Wenn die Fahrzeuge zugelassen sind und nicht in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet stehen, stehen sie dort auch längere Zeit legal.“ Grundsätzlich ist das Parken von Wohnmobilen unter 7,5 Tonnen in Wohngebieten und auf Pkw-Parkplätzen erlaubt.
Auch Wohnwagen dürfen dort parken – unter einer Voraussetzung: „Wohnwagen dürfen nur angekuppelt ohne Zeitbeschränkung abgestellt werden“, so Christian Hieff vom ADAC Hansa. „Stehen sie allerdings abgekoppelt auf der Parkfläche, beträgt die maximale Parkzeit zwei Wochen.“