Hamburg. 21-Jähriger war wegen Aktion am Audimax der Uni Hamburg angeklagt. Den Gerichtstermin nutzt er, um sich Gehör zu verschaffen.
Er war dabei. Aus seiner Teilnahme an einem Protest der Gruppe Letzte Generation macht Tobias R. (Name geändert) keinen Hehl. Es war eine Aktion, bei der im Juni vergangenen Jahres der Hörsaal des Audimax der Universität Hamburg besetzt wurde – und mit der die Aktivisten Aufmerksamkeit für die Folgen der Klimakatastrophe erregen wollten.
Jetzt musste sich der damals 21-Jährige wegen gemeinschaftlicher und gemeinschädlicher Sachbeschädigung in einem Prozess vor dem AmtsgerichtHamburg verantworten. Neben der Besetzung des Hörsaals an der Uni Hamburg wurde dem jungen Mann vorgeworfen, gemeinschaftlich mit weiteren Mittätern außerdem den Innen- und Außenbereich des Audimax mit nicht oder nur schwer abwischbarer Farbe besprüht sowie Fensterscheiben und Türen des Gebäudes mit Parolen beschmiert zu haben.
Letzte Generation: Angeklagter hatte Audimax der Uni Hamburg besetzt
Dafür hätten sie mit der Farbe aus Feuerlöschern gesprüht. Insgesamt entstand bei der Aktion laut Anklage ein Sachschaden in Höhe von rund 18.000 Euro.
Es hätte ein Fall ohne große Aufmerksamkeit werden können. Denn gegen Tobias R. war in dieser Sache bereits ein sogenannter Strafbefehl erlassen worden, also ein Urteil ohne Hauptverhandlung, in diesem Fall eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Doch wie anderen Angeklagten in vergleichbaren Fällen geht es dem jungen Mann gerade darum, sich Gehör zu verschaffen und seine Motivation darzulegen.
Prozess Hamburg: Gericht verhängt Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu sieben Euro
Und das geht eben gut in einem Gerichtssaal. Hier führte Tobias R. aus, warum er sich Sorgen um die Erderwärmung macht und warum es für ihn wichtig ist, sich zu engagieren. Allerdings habe er sich mittlerweile aus der Gruppe der Letzten Generation gelöst, gab der Angeklagte an. Er lebe jetzt in Dänemark und arbeite dort gegen Unterkunft und ein Taschengeld in einer Einrichtung.
Am Ende erkannte das Gericht auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu sieben Euro wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung. Die Strafe fiel niedriger aus als die im Strafbefehl, weil die von den Aktivisten benutzten Feuerlöscher nicht im Eigentum der Universität waren, sondern von den Aktivisten selber mitgebracht worden waren.
Klimaaktivisten – immer wieder stehen Anhänger in Hamburg vor Gericht
In den vergangenen Monaten hatten immer wieder Anhänger der Letzten Generation vor Gericht gestanden. In mehreren Verhandlungen ging es dabei um die Aktion am Audimax, in weiteren Prozessen aber auch um eine Aktion vom 4. Februar vergangenen Jahres, bei der sich mehrere Personen auf der Kreuzung Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm festgeklebt hatten. Durch diese Blockade war ein Stau entstanden. Die Polizei hatte schließlich die Aktion aufgelöst.
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Und vergangene Woche standen zwei Frauen der Letzten Generation vor Gericht, weil sie das berühmte Gemälde „Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich in der Kunsthalle mit einem Poster hatten überkleben wollen. Dieses Poster zeigte ein ähnliches Motiv wie das Gemälde – allerdings blickt der Wanderer hier nicht auf eine idyllische Landschaft, sondern auf ein Flammenmeer.
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Doch das Gericht sprach die Frauen vom Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung frei. Die Angeklagten hatten dargelegt, dass sie Vorkehrungen getroffen hatten, damit das Gemälde auf keinen Fall beschädigt wird. Ihnen sei es allein darauf angekommen, die Kunst als „Botschafterin“ für ihre Sorgen zu nutzen. „Die Leute sollen hinschauen“, sagte eine Angeklagte. „Und wo geht hinsehen besser als in einem Museum?“