Hamburg. Christdemokraten beantragen zudem eine Allgemeinverfügung gegen die „Letzte Generation“. Was die SPD dazu sagt.
Nach Blockaden des Rollfeldes am Flughafen Hamburg im Juli und des Autoverkehrs vor dem Bahnhof Hamburg-Dammtor im August durch Klimaaktivisten der Letzten Generation fordert Hamburgs CDU-Fraktion per Bürgerschaftsantrag ein härteres und schnelleres Vorgehen gegen die Gruppe.
Die Christdemokraten um Fraktionschef Dennis Thering verweisen auf München: Dort mussten bereits Ende 2022 Aktivisten nach zwei Störungen des Verkehrs für bis zu 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben, abgesegnet vom Amtsgericht.
CDU Hamburg fordert bis zu 30 Tage Gewahrsam für Aktivisten der Letzten Generation
Unter Richtervorbehalt sollte das auch in Hamburg möglich sein, verlangt die CDU-Fraktion und schlägt vor, das Hamburgische Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) dahingehend zu ändern, dass die bisher vorgesehene Höchstdauer von zehn Tagen für Ingewahrsamnahme auf einen Monat ausgeweitet wird.
Und: Bei Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivisten sollten grundsätzlich Anträge auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens gestellt werden, „damit die Strafe auf dem Fuße folgen kann“, heißt es in dem Antrag.
CDU fordert erneut Allgemeinverfügung, die Blockadeaktionen strafbar macht
Bereits nach der Flughafen-Blockade hatte Dennis Thering eine Allgemeinverfügung gegen die „Klimachaoten“ gefordert, wie er sie nennt. Nun hat die CDU auch dieses Begehren in ihren Bürgerschaftsantrag geschrieben, den sie zur Sitzung des Parlaments am 13. September einbringen will.
Es ist „vollkommen unverständlich“, warum Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) „als Mr. Allgemeinverfügung in der Corona-Pandemie dieses Instrument jetzt nicht einsetzen“ wolle, sagt Thering. SPD und Grüne müssten „endlich alle Instrumente gegen die Letzte Generation auch einsetzen“.
Die CDU spricht von einer „präventiven Gefahrenabwehr“ und erklärt in ihrem Antrag, eine wohlgemerkt befristete Allgemeinverfügung sollte Versammlungen der Letzten Generation unter freiem Himmel oder „ähnliche Versammlungen zum Klimaprotest“ in Hamburg, wenn sie nicht ordnungsgemäß nach dem Versammlungsgesetz angezeigt wurden, auf Fahrbahnen und Brücken „unter Androhung von empfindlichen Geldbußen bzw. Freiheitsstrafen für den Veranstalter“ untersagen.
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Zudem sollte Teilnehmern das Ankleben auf Fahrbahnen verboten werden. Allgemeinverfügungen gegen Klimaaktivisten gebe es bereits in München, Nürnberg und Stuttgart, so die CDU.
SPD: Straftaten können schon mit bestehenden Gesetzen geahndet werden
SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf sagte auf Abendblatt-Anfrage: „Für uns ist ganz klar: Wir lehnen die Aktionen der Letzten Generation ab. Sie nutzen dem Klimaschutz nicht, sondern schaden eher der Akzeptanz der Maßnahmen.“ Es sei „aber zweifelhaft, ob eine Allgemeinverfügung das richtige Mittel ist, um langfristig derartige Aktionen zu ahnden“, sagte Kienscherf.
„Allgemeinverfügungen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit sind in der Vergangenheit wiederholt gerichtlich aufgehoben worden. Daher haben wir auch in Corona-Zeiten schnell zu einer Rechtsverordnung gefunden.“ Soweit Straftaten vorliegen, könnten sie auf der Grundlage der bisher bestehenden Gesetzeslage geahndet werden.