Hamburg. Geschäftsführung teilt mit, der Betriebsrat habe einen Antrag auf Einsicht in Gehaltslisten zurückgezogen. Dessen Anwalt widerspricht.
Eigentlich schien Ruhe an der Front einzukehren. Das Hamburger Arbeitsgericht hatte im Januar nach einer langen juristischen Auseinandersetzung entschieden, dass der Hagenbeck-BetriebsratEinsicht in die Gehaltslisten des Tierparks bekommen muss. Auch hatten Betriebsrat und Geschäftsführer Dirk Albrecht gerade erst in einer gemeinsamen Presseerklärung betont, einen weiteren Rechtsstreit durch einen Vergleich beigelegt zu haben.
Doch das juristische Hickhack, das sich seit Jahren hinzieht, geht weiter. Am Montag teilte die Tierpark-Geschäftsführung mit, dass der Betriebsrat „nach richterlicher Belehrung“ seinen Antrag auf Einsicht in die Gehaltslisten „uneingeschränkt“ zurückgezogen habe. Das sei, wurde betont, „ganz im Sinne der Rechtsauffassung des Arbeitgebers“.
Tierpark Hagenbeck: Anwalt erhebt Vorwürfe gegen Dirk Albrecht
Ziel des Betriebsrats sei gewesen, mittels einstweiliger Verfügung Einsicht in die Gehaltslisten des Tierparks zu erwirken, ließ Hagenbeck-Geschäftsführer Dirk Albrecht über seinen Anwalt mitteilen. Aus Sicht des Arbeitsgerichts wäre ein solches Eilverfahren aber nicht durchsetzbar gewesen, da in der Angelegenheit noch ein Hauptverfahren laufe. Dieses war von der Tierpark-Geschäftsführung angestrengt worden – angeblich, um endgültig Rechtssicherheit bezüglich der Akteneinsicht zu erlangen.
Am Dienstag äußerte sich nun Andreas Kilian, Anwalt des Betriebsrats. Er kritisierte, dass die Hagenbeck-Geschäftsführung ihre Pressemitteilung irreführend formuliert habe. Schon die Überschrift lasse vermuten, dass der Betriebsrat generell seinen Antrag auf Gehaltslisteneinsicht zurückgezogen habe. Das sei aber nicht der Fall.
Tierpark Hagenbeck: Arbeit des Betriebsrats wird vereitelt
Der Betriebsrat habe vielmehr im Rahmen eines Eilverfahrens versucht, das Einsichtsrecht durchzusetzen. Das werde ihm aber, trotz der Entscheidung des Arbeitsgerichts im Januar, nach wie vor nicht gewährt.
„Obwohl der Betriebsrat das Hauptsacheverfahren in erster Instanz gewonnen hatte, hat der Arbeitgeber Beschwerde eingelegt“, so Kilian. „Das Verfahren befindet sich daher momentan unverändert in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht Hamburg.“
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Dadurch, dass nun die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts abgewartet werden müsse, werde das Recht des Betriebsrats auf Einsichtnahme durch den Betriebsratsvorsitzenden oder ein anderes Betriebsratsmitglied weiterhin vereitelt. Das sei für den Betriebsrat unzumutbar.
Das Arbeitsgericht ist offenbar anderer Meinung. Es sah keine Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung im Eilverfahren.