Hamburg. Das Arbeitsgericht hat eine Forderung des Hagenbeck-Betriebsrates gestoppt. Es ging um die Einsicht in Gehaltslisten.

Neuer Stand im Streit zwischen Hagenbeck-Geschäftsführer Dirk Albrecht und dem Betriebsrat. Das Arbeitsgericht Hamburg hat dem vom Betriebsrat angestrebten Einblick in die Gehaltslisten des Tierparks eine Absage erteilt.

Das Ziel des Betriebsrats war es, mittels einstweiliger Verfügung Einsicht in die Gehaltslisten zu erwirken – trotz des aktuell in zweiter Instanz laufenden Hauptsache-Verfahrens.

Tierpark Hagenbeck: Betriebsrat wollte Einblick in Gehälter

Das Arbeitsgericht verwies nun darauf, dass ein solches Eilverfahren, unabhängig vom Ausgang des Haupt-verfahrens, nicht durchsetzbar sei, hieß es jetzt in einer Mitteilung des Zoos.

Nach dieser Entscheidung hat der Betriebsrat nun seinen „Antrag auf Einsicht in die Gehaltslisten, ganz im Sinne der Rechtsauffassung des Arbeitgebers, uneingeschränkt zurückgezogen“, hieß es in dem Schreiben der Tierpark-Leitung weiter.

Streit bei Hagenbecks Tierpark um mehrere Themen

Wie bereits berichtet, herrscht zwischen der Leitung des Tierparks in Hamburg und der Arbeitnehmervertretung gleich auf mehreren Schauplätzen Uneinigkeit. So soll der Betriebsrat mehrere Strafverfahren angestrengt haben.

Dabei geht es unter anderem um eine mögliche Behinderung der Betriebsratsarbeit sowie um den Vorwurf der Arbeitnehmervertretung, es sei im Zusammenhang mit dem pandemiebedingt gezahlten Kurzarbeitergeld zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Beigelegt ist inzwischen ein Dissenz um einen dem Betriebsrat zugewiesenen Raum während der Pandemie.