Hamburg. Siegfried Pröfrock überrascht enorme Steigerung. Warum viele Hauseigentümer im Landgebiet mit deutlich höheren Steuern rechnen müssen.

Siegfried Pröfrock wohnt mit seiner Frau in seinem Elternhaus am Horster Damm in Altengamme. Wie so viele Menschen in den Vier- und Marschlanden besitzt das Ehepaar ein altes, sanierungsbedürftiges Haus auf einem für heutige Verhältnisse großen Grundstück. Aufgrund der Reform der Grundsteuer im kommenden Jahr müssen die Pröfrocks deutlich tiefer in die Tasche greifen, hat der 72-Jährige ausgerechnet. „Wir müssen künftig fast das sechsfache an Grundsteuer zahlen“, sagt der Versicherungsmathematiker im Ruhestand.

Der vom Finanzamt angelegte Steuermessbetrag richtet sich in der Regel nach der Größe des Grundstücks und der Wohnfläche sowie nach der Wohnlage des Hauses. „Die Berechnung wurde gegenüber der bisherigen Methode vor einigen Jahren vereinfacht“, weiß Pröfrock. Die neue Berechnung des Steuermessbetrags bedeute für das Ehepaar, dass sich statt 46 Euro künftig etwa 140 Euro im Jahr ergeben. Der Steuermessbetrag wird multipliziert mit dem sogenannten Hebesatz. Und der soll für alle nun von derzeit 540 Prozent auf 975 Prozent angehoben werden – fast eine Verdopplung. Die Pröfrocks zahlen aktuell rund 250 Euro Grundsteuer. „Künftig werden es dann etwa 1400 Euro sein“, sagt der Altengammer.

Siegfried Pröfrock aus Altengamme ärgert sich über Versechsfachung der Grundsteuer

Die neuen Steuerbescheide sollen im Frühjahr – „nach der Bürgerschaftswahl“ – rausgehen und rückwirkend ab dem 1. Januar gelten.

Die Lage des mehr als 100 Jahre alten Hauses der Pröfrocks wird mit „gut“ bewertet, berichtet der Rentner. „Es gibt allerdings nur zwei Kategorien, ‚gut‘ und ‚normal‘“, betont er. „Das bedeutet, dass unser Haus genau so eingestuft wird, wie ein Haus in bester Lage an der Elbchaussee. Für unseren alten Kasten sollen wir also genauso viel zahlen wie für ein Millionenobjekt.“ Finanzsenator Andreas Dressel dürfe nun gern auch dafür sorgen, dass sich die Immobilienpreise annähern, spottet der Altengammer.

„Andere Bundesländer ermitteln den Wert der Häuser detaillierter“

Pröfrock hält den Hamburger Weg bei der Berechnung der Grundsteuer für höchst ungerecht: „Besser wären mehrere Kategorien. Andere Bundesländer ermitteln den Wert der Häuser detaillierter – und alle paar Jahre neu. Das ist insgesamt viel exakter.“ Der Senior betont, dass mit der Grundsteuer doch eigentlich der individuelle Wert eines Hauses besteuert werden soll.

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Die Eigentümer neuerer Häuser werden von der Reform profitieren, sagt Pröfrock. Der Messbetrag sei für diese Häuser sowieso bereits höher als für alte Häuser. Benachteiligt seien die Eigentümer alter Häuser, weil das Wohneigentum oft energetisch nicht auf dem neuesten Stand ist. „Deshalb erzielt man für ein altes Haus mit Sanierungsbedarf einen deutlich geringeren Marktpreis als für ein neueres mit geringem Energieverbrauch. Doch die steuerliche Belastung ist gleich.“

Die bisherigen politischen Aussagen zu der Grundsteuerreform kann der Senior nicht nachvollziehen

Aufgrund der Benachteiligung, die der 72-Jährige für viele Eigenheimbesitzer erkennt, wundert er sich über bisherige politische Aussagen zur Grundsteuerreform: „Da war die Rede von ‚budgetneutral‘, hieß es, dass einige etwas mehr und andere etwas weniger zahlen müssen. Diese enorme Steigerung haben wir deshalb nicht erwartet.“