Hamburg. Reform ist verfassungsgemäß. Finanzsenator Dressel erklärt, was Bürger jetzt erwarten können. Und: So ermitteln Sie Ihre künftige Belastung.

Spätestens zum 1. Januar 2025 muss in ganz Deutschland eine Reform der Grundsteuer in Kraft treten – so hatte es das Bundesverfassungsgericht 2018 vorgegeben. Während eine Mehrheit der Bundesländer sich an einem komplizierten Reformvorschlag des Bundes orientierte, haben Länder wie Hamburg, Bayern und Niedersachsen deutlich einfachere Modelle erarbeitet. Aber sind diese Reformen überhaupt verfassungsgemäß? Das Finanzgericht Hamburg hat diese Frage nun mit Ja beantwortet und in einem Musterverfahren eine Klage gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Über die Kläger ist nichts bekannt.

Die Begründung der Entscheidung liegt zwar noch nicht vor, und wegen der grundlegenden Bedeutung sei zudem die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, so das Gericht. Dennoch begrüßte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), dass das Gericht „erstmals Klarheit“ geschaffen habe: „So gehen wir nun mit Rückenwind in die verbleibenden Vorbereitungen und damit die intensive Schlussphase der Grundsteuerreform.“ Ende des ersten Quartals 2025 wolle man die Grundsteuerbescheide verschicken, bevor die reformierte Steuer Ende April erstmals fällig werde.

Gerichtsurteil erlaubt Hamburger Grundsteuerreform

Grundsteuer: So rechnen Sie richtig

Seit der Senat den Hebesatz für die ab 2025 geltende Grundsteuer auf 975 Prozent festgelegt hat, kann jeder Immobilienbesitzer in Hamburg seine künftige Steuerbelastung selbst errechnen. So funktioniert das für Wohngebäude:

Schritt 1: Die Grundsteuerwerte ermitteln: Pro Quadratmeter Wohnfläche werden 50 Cent berechnet (bei einer 80-m2-Wohnung also 40 Euro) und pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4 Cent (bei 500 Quadratmetern also 20 Euro). Das ergibt den „Grundsteuerwert Wohnfläche“ und den „Grundsteuerwert Grund und Boden“. Wer bereits einen „Bescheid über die Grundsteuerwerte“ erhalten hat, findet die zwei Zahlen dort.

Schritt 2: Den „Grundsteuerwert Wohnfläche“ mit 0,7 multiplizieren („Messzahl Wohnen“). Aus 40 Euro in unserem Beispiel werden also 28 Euro.

Schritt 3: Es gibt zwei Lagefaktoren: „gut“ (1,0, ändert also nichts) und „normal“ (0,75). Wer in „normaler Lage“ wohnt, darf das Ergebnis aus Schritt 1 mit 0,75 multiplizieren. Aus 28 Euro werden also 21 Euro. Wer seine Wohnlage nicht kennt, kann diese im Wohnlagenverzeichnis der Stadt Hamburg ablesen: https://mhmhamburg.de/files/download/mietrecht/wohnlagenverzeichnis.pdf

Schritt 4: Ist die Immobilie denkmalgeschützt? Nein = ändert nichts. Ja = erneut Faktor 0,75 anwenden. Aus 21 Euro werden also 15,75 Euro.

Schritt 5: Handelt es sich um eine Sozialwohnung? Nein: ändert nichts. Ja = erneut Faktor 0,75 anwenden. Aus 15,75 Euro werden dann 11,81 Euro.

Schritt 6: Das Ergebnis der Schritte 1-4 zum „Grundsteuerwert Grund und Boden“ hinzuaddieren – das ergibt den „Grundsteuermessbetrag“. Diesen mal Hebesatz 975 Prozent (oder einfach mal 9,75) = jährliche Steuerbelastung. Beispiel: 20 Euro plus 15,75 Euro = 35,75 Euro, multipliziert mit 9,75 = 348,56 Euro pro Jahr.

Wie berichtet, basiert das Hamburger Modell vor allem auf den Grundstücks- und Immobilienflächen und unterscheidet ansonsten nur noch nach „guter“ und „normaler“ Lage. Hinzu können ermäßigende Faktoren, etwa für denkmalgeschützte Objekte oder Sozialwohnungen, kommen. Die Reform hat für Immobilienbesitzer unterschiedliche Auswirkungen: Einige müssen künftig mehr Grundsteuer bezahlen, andere weniger. Insgesamt soll sich am Aufkommen von 510 Millionen Euro pro Jahr in Hamburg nichts ändern.

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Finanzsenator Dressel ist in diesen Wochen in Finanzämtern zu Gast und bietet Sprechstunden an, in denen er den Bürgern, auch an ihrem persönlichen Beispiel, die neue Grundsteuer erläutert. Der nächste Termin findet in Mittwoch, 27. November, von 9 bis 10.30 Uhr in der Informations- und Annahmestelle Bramfeld, Herthastraße 20, statt.