Hamburg. Kein Scherz: Senat warnt Immobilienbesitzer und fordert dazu auf, Zahlungstermin verstreichen zu lassen. Die Gründe und was man jetzt tun muss.

Diese Aufforderung des Staats an seine Bürgerinnen und Bürger dürfte Seltenheitswert haben: „Bitte leisten Sie keine Zahlungen für die Grundsteuer zum 15. Februar 2025“, heißt es in einem Schreiben der Stadt Hamburg an Zehntausende Immobilienbesitzer, das in den kommenden Tagen verschickt werden soll. Damit die Empfänger das nicht für ein Missverständnis halten, ist das Worte „keine“ deutlich unterstrichen. Was zunächst kurios anmutet, hat einen ernsten Hintergrund: die Reform der Grundsteuer.

Diese wird nämlich zum 1. Januar in Kraft treten. Doch da der Senat die mehr als 400.000 Betroffenen in Hamburg erst von Ende März an über die endgültige Höhe ihrer Steuerbelastung informieren will, hat er den ersten Zahlungstermin für die reformierte Steuer auf den 30. April terminiert, erst danach geht es im gewohnten vierteljährlichen Rhythmus weiter: Mai, August, November, Februar. Das beutet: Wer wie gewohnt im kommenden Februar noch einmal Geld überweist, würde eine Rate zu viel entrichten, und das höchstwahrscheinlich in falscher Höhe, denn, so die Finanzbehörde: „Neben dem Zeitpunkt wird sich auch in den allermeisten Fällen die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer verändern.“

Senat warnt Immobilienbesitzer in Hamburg: Zahlen Sie im Februar keine Grundsteuer!

Daher schreibt das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz vom 27. November bis zum 12. Dezember diejenigen Immobilienbesitzer an, die der Stadt bisher kein SEPA-Mandat zum Einzug der fälligen Steuern erteilt haben, sondern diese per Dauerauftrag überweisen. „Daher ruft die Steuerverwaltung dazu auf, bestehende Daueraufträge zu löschen und ein SEPA-Mandat zu erteilen“, so die Finanzbehörde. Entsprechende Informationen, wie diese europaweit geregelte Form der Einzugsermächtigung schriftlich oder digital erteilt werden kann, liegen den Schreiben bei.

Mehr zum Thema Grundsteuer

„Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer in den nächsten Wochen das ‚Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform – SEPA-Mandate‘ erhalten, besteht Handlungsbedarf“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Bisher für die Zahlung der Grundsteuer verwendete Daueraufträge sollten im Dezember 2024 unbedingt gelöscht werden, da sich die Beträge für 2025 verändern werden. Steuerpflichtige sollten keine Zahlungen für die Grundsteuer zum 15. Februar 2025 tätigen.“ Mit dem beiliegenden SEPA-Mandat gehe man „auf Nummer sicher“, sagte der Senator. Umgekehrt bedeutet das naturgemäß: Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz eingereicht habe, müsse nichts unternehmen, so der Finanzsenator: „Das gilt auch für die neue Grundsteuer.“