Geesthacht. Ratsversammlung hat neue Hebesätze festgelegt. Jetzt können Bürger sich ausrechnen, was sie ab 2025 bezahlen müssen. So geht‘s.
Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss dafür Grundsteuer bezahlen. Deren Höhe errechnet sich ab 2025 neu. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Berechnungssystem als verfassungswidrig erklärt, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt hatte.
Nun hat die Ratsversammlung in Geesthacht die Hebesätze für die Stadt festgelegt. Wer nicht den Versand des Steuerbescheids im kommenden Jahr abwarten will, kann sich seine voraussichtliche Grundsteuer selbst ausrechnen. Für einige Hausbesitzer wird es dabei eine böse Überraschung geben, für manch andere mag es günstiger werden.
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Wie viel Haus- und Grundeigentümer nach der Grundsteuerreform fortan bezahlen müssen, errechnet sich aus zwei Komponenten: dem Grundsteuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus den Angaben, den die Grundstückseigentümer gegenüber den Finanzämtern im Zuge der Reform der Grundsteuer machen mussten. Diese Neubewertung ist erfolgt, fast alle Grundeigentümer sollten inzwischen entsprechende Post vom Finanzamt erhalten haben.
Die Anpassungen der Hebesätze in den Kommunen erfolgte anhand vom Empfehlungen, die das Land Schleswig-Holstein gemacht hatte. Geesthacht ist diesen gefolgt und hat die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke auf 464 Prozent festgelegt (zuvor 425 Prozent). Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft sind es jetzt 328 Prozent (Grundsteuer A).
Grundsteuer ist bedeutende Einnahmequelle für Kommunen
Eine Vorgabe bei der Anpassung der Hebesätze war, dass das erzielte Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 das gleiche Volumen wie im Vorjahr haben soll. Es geht explizit um eine Neuverteilung, und nicht darum, insgesamt mehr Einnahmen zu generieren. Mittels des alten Hebesatzes in Geesthacht von 425 Prozent wurden 5,1 Millionen Euro eingenommen.
Für Städte und Gemeinden gehört die Grundsteuer zu den bedeutendsten Einnahmequellen. Bundesweit sprudeln jährlich über 15 Milliarden Euro in die Kassen. Davon werden etwa Schulen, Kitas und Straßen gebaut.
Sicher ist: Bei der Grundsteuer wird es Gewinner und Verlierer geben. Manche Hausbesitzer werden künftig weniger Grundsteuer zahlen und andere mehr. Eine Faustregel soll sein, dass es für Eigentümer neuerer Häuser eher günstiger, bei älteren Immobilien eher teurer wird. Und auch für Mieter wird dies relevant: Denn eine höhere Steuerlast kann der Eigentümer nämlich gesetzlich auf die Miete umlegen.
So können Geesthachter ihre Grundsteuerlast berechnen
Ihren voraussichtlichen neuen Grundsteuerbetrag können Eigentümer in Geesthacht einfach selbst ausrechnen, indem sie ihren Grundsteuermessbetrag (Angabe in Euro) mal dem Hebesatz nehmen. Im konkreten Falle Geesthachts lautet die Formel also (individueller) Grundsteuermessbetrag mal 4,64 beziehungsweise für die Land- und Fortswirtschaft 3,28.
Es kann vorkommen, dass Steigerungen für den Einzelnen bei 40 Prozent oder mehr liegen. Diese haben dann in der Vergangenheit von niedrigeren Werten profitiert. „Wer der Meinung ist, dass sein Wert überhöht ist, kann Widerspruch einlegen. Das geht aber erst, wenn der Grundsteuerbescheid von der Stadt verschickt wurde“, erklärt Rüdiger Jürgens, Kassenwart von Haus & Grund Geesthacht. Die Frist für den Widerspruch beträgt vier Wochen. Für die vom Finanzamt verschickten Bescheide zum Grundsteuermessbetrag ist diese Frist in der Regel wohl schon verstrichen. Dennoch: Ein Musterformblatt für einen Widerspruch gibt es auf der Internetseite von Haus und Grund.
Kritik an Grundsteuerreform und Politik in sozialen Netzwerken
Kompliziert und schwer zu verstehen bleibt die Reform der Grundsteuer so oder so. Das zeigte auch die Diskussion in der Geesthachter Ratsversammlung. So ging Christoph Hinrichs, Fraktionsvorsitzender der Wählervereinigung Bürger für Geesthacht (BfG), in seinem Wortbeitrag zunächst auf darüber entbrannte Diskussionen in den sozialen Netzwerken ein.
„Wenn es dort heißt: ,Die da oben‘ würden sich bereichern, ist das einfach falsch. Jedes Mitglied der Ratsversammlung ist ein Bürger von Geesthacht und ebenso davon betroffen“, sagte Hinrichs später auf Nachfrage der Redaktion.
Bürger für Geesthacht für Einführung von Grundsteuer C
Allerdings wollte die BfG der Erhöhung der Hebesätze dennoch nicht zustimmen und plädierte stattdessen ihrerseits für die Einführung einer sogenannten Grundsteuer C, um die Bürger nicht weiter zu belasten. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen der Grundsteuerreform von einigen Bundesländern geschaffen, um damit baureife, aber unbebaute Grundstücke extra besteuern zu können. Damit soll Grundstücksspekulation entgegengewirkt werden, wenn sich etwa Investoren ein Grundstück sichern und in Erwartung von Wertsteigerungen unbebaut lassen. Über die Einführung einer Grundsteuer C entscheiden die Kommunen selbst.
„Mit der Grundsteuer C wollten wir die Mindereinnahmen kompensieren, wenn wir bei den alten Hebesätzen geblieben wären“, erläuterte Hinrichs auf Nachfrage. Sein in der Ratsversammlung vorgebrachtes Beispiel der ehemaligen Teppichfabrik wiesen Vertreter der übrigen Fraktion jedoch als „populistisches Beispiel“ zurück. Denn dafür gibt es aktuell keinen Bebauungsplan, sprich darf aktuell gar nicht gebaut werden, sodass keine Grundsteuer C erhoben werden dürfte.
Grundsteuer C kommt in Geesthacht frühestens 2026
Christin Ischdonat (CDU-Fraktionsvorsitz) verwies überdies auf einen einstimmig mit der BfG gefassten Beschluss für die Einführung der neuen Hebesätze im Finanzausschuss. „Weder haben wir uns damit befasst, noch kann die Verwaltung die Grundsteuer C bis zum 1. Januar einführen“, sagte Ischdonat. Dafür müssten alle baufertigen und unbebauten Grundstücke erst einmal zusammengetragen werden.
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Die übrigen Parteien zeigten sich aber gesprächsbereit, über die Einführung der Grundsteuer C für das Jahr 2026 mit ausreichend Vorlauf zu beraten. Auch dann könnte Geesthacht, falls gewünscht, wieder Anpassungen an den Hebesätzen der Grundsteuer vornehmen.