Hamburg. Dieses Jahr wird für die Bergedorfer Schreber das letzte in ihren geliebten Gärten sein. Ersatz zu finden, ist nicht einfach.
Sie waren schon lange vorgewarnt. Nun aber sind die Kleingärtner des Bergedorfer Schrebergartenvereins am Curslacker Neuen Deich dennoch frustriert und traurig: Der für sie zuständige Landesbund der Gartenfreunde hat die Kündigung für das Gelände erhalten. Bis Ende 2024 müssen die 96 Pächter ihre Parzellen hier an der A25 räumen und Platz für den geplanten Innovationspark machen.
Die für die Innovationsparkplanung zuständige Hamburg Invest (HIE) habe dem Landesbund der Gartenfreunde „fristgerecht zu Ende November 2024 gekündigt“, bestätigt HIE-Sprecherin Ingrid Meyer-Bosse auf Nachfrage. Die Hamburg Invest sei „diesbezüglich weiter im Gespräch mit dem Landesbund der Gartenfreunde“. Der wiederum werde die betroffenen Kleingärtner informieren. Tatsächlich erreichte die Nachricht der Kündigung am Donnerstag dann auch den Vorsitzenden des Vereins, Wolfgang Schütz.
A25/Curslacker Neuen Deich: Kleingärtner haben ihre Kündigung erhalten
„Wir sind 33 Jahre lang auch durch die Zeitung immer wieder damit konfrontiert worden, dass wir irgendwann wegmüssen“, stellt der Vorsitzende fest und bezieht sich dabei auf die lange Vorgeschichte des Geländes, für das die Stadt Hamburg über die Jahre wechselnde Pläne hatte. Nun aber sei die Kündigung dennoch bedrückend. Denn mittlerweile seien auch wieder mehr jüngere Leute im Verein, die gern am Standort geblieben wären. „Wie es jetzt weitergeht, werden wir im März in unserer Vollversammlung klären“, stellt er niedergeschlagen fest.
Der Umzugswunsch der Hauni/Körber Technologies, die hier im Innovationspark ihre Fabrik der Zukunft errichten will, hatte das gesamte Verfahren zuletzt enorm beschleunigt. Denn der Maschinenbauer möchte möglichst bald neu bauen. Schon bevor der Umzug in den Innovationspark feststand, waren im Sommer 2022 zunächst die Grabeländer gekündigt worden, also jene Kleingärtner beim Neuen Weg/Schwarzen Weg, die dort nur geduldete Lauben unterhielten. Der Kleingartenverein am Curslacker Neuen Deich blieb damals verschont. Bis jetzt.
Die Kleingärtner haben Anspruch auf Ersatzflächen - nur wo?
Anders als die Grabeländer haben die im Verein organisierten Kleingärtner Anspruch auf Ersatz. Und der war ihnen „immer an der Rothenhauschaussee in Aussicht gestellt worden“, stellt auch der Vereinsvorsitzende Wolfgang Schütz fest. Doch ganz so einfach wird das alles wohl nicht. Denn um Flächen an der Rothenhauschaussee und am angrenzenden Speckenweg bereitstellen zu können, muss erst der entsprechende Bebauungsplan 108 vorangetrieben werden.
Und das kann dauern, wie das Bezirksamt auf Nachfrage bestätigt: „Eine Prognose hinsichtlich des B-Plan-Verfahrens ist nicht möglich“, so Sprecher Lennart Hellmessen. Denn es müssten alle Verfahrenswege eingehalten werden. Auch ist fraglich, wie viele Parzellen dort überhaupt geplant und somit angeboten werden können. Das werde unter anderem „von Gutachten im Rahmen des B-Plans“ abhängen, so Hellmessen.
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Die Kleingärtner vom Curslacker Neuen Deich haben das alles schon befürchtet. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan des Innovationsparks hatten sie bereits Ende 2023 Bedenken geltend gemacht. „Die uns angebotenen Ausgleichsflächen sind nicht bezugsfertig und werden es so schnell auch nicht“, heißt es dort in einer Stellungnahme. Ein Umzug sei daher „faktisch unmöglich“. Und selbst bei Bezug der neuen Flächen stelle sich die Frage: „Wie lange bleiben wir, wenn doch die Bahnstrecke nach Geesthacht kommt?“
Viel Trost hat der Bezirk Bergedorf in dem Papier, in dem die Einwände abgewägt werden, nicht anzubieten. Er verweist darauf, dass seit 2011 bereits 50 neue Kleingärten an der Rothenhauschaussee geschaffen wurden. Weitere neue Kleingartenflächen hier und am benachbarten Speckenweg seien zwar möglich, könnten aber auch „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden“, heißt es zurückhaltend. Insgesamt werde die Zahl der Kleingärten in der Hansestadt Hamburg aber nicht abnehmen, so wie es zudem der 10.000er-Vertrag vorschreibe.
Aussagen, die wohl auch die Grabeländer aufhorchen lassen. Denn als sie 2022 weichen mussten, waren sie damit getröstet worden, dass vielleicht auch für sie auf den Ersatzflächen Platz sein werde. Die Anlage an der Rothenhauschaussee werde wohl groß genug sein, dass auch für „Nutzer des Grabelands die Möglichkeit bestehen sollte, Kleingärten zu pachten“, so der Senat damals in der Antwort auf eine Anfrage der Linken. Ausgang offen.