Hamburg. Bisher bleiben manche Einrichtungen auf den Kosten für die Betreuung sitzen. „Bürokratische Hürden für Zuwanderer zu hoch.“

Der Zustrom an Flüchtlingen stellt auch Hamburger Kitas vor enorme Herausforderungen. „Wir brauchen tragfähige Lösungen, damit die Kinder der Flüchtlinge hier gut ankommen und gut betreut werden“, sagt Sabine Kümmerle, Geschäftsführerin des Alternativen Wohlfahrtsverbands SOAL, der etwa 200 Hamburger Kitas vertritt. Zumal die Zahl der Flüchtlinge den Prognosen zufolge weiter steigt. Es sei ein Problem, dass die bürokratischen Abläufe für die Eltern von Flüchtlingskindern nur schwer zu durchschauen seien, sagt Kümmerle. Wenn eine Kita ein Kind aufnimmt, die Eltern aber den Kita-Gutschein zu spät beantragen, dann bleibt die Einrichtung auf den Kosten sitzen, denn die Behörden stellen die Gutscheine nicht rückwirkend aus.

„Es kann nicht sein, dass eine Stadt wie Hamburg Willkommenskultur einfordert und lobt, aber Kitas, wenn sie Willkommenskultur pflegen, an der Bürokratie scheitern und bestraft werden“, sagt Björn Staschen vom Vorstand des Landeselternausschusses Kindertagesbetreuung (LEA). Eine Kitaleiterin, die anonym bleiben möchte, berichtet von einem Fall, in dem ihre Einrichtung nun die Kosten für die Betreuung unfreiwillig übernehmen muss. Sie habe ein Geschwisterkind aufgenommen, weil die hochschwangere Mutter bis zur Geburt liegen sollte.

Das Bezirksamt lehnte ab, den Gutschein rückwirkend zu datieren

Für die ältere Tochter lag ein KitaGutschein vor. Die Kitaleiterin wies die Eltern darauf hin, dass sie für ihren einjährigen Sohn ebenfalls einen beantragen müssten. Doch offenbar hatten diese das nicht verstanden. „Durch Sprachprobleme kommen Missverständnisse zustande“, sagt die Kitaleiterin, die personelle Ausstattung sei aber nicht so, dass sich jemand ausreichend oder vorwiegend um die Belange der Flüchtlingseltern kümmern könne. Es sei finanziell auch nicht drin, diese Kinder unentgeltlich zu betreuen.

Das Bezirksamt lehnte ab, den Gutschein rückwirkend zu datieren. „Unsere gesetzlichen Vorgaben besagen eindeutig, dass wir bei einem Erstantrag erst ab Eingangsdatum eine Bewilligung ausstellen dürfen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt. Eigentlich müssten die Eltern die Kosten für die Betreuung also selbst zahlen. Weil sie das nicht können, muss die Kita den Ausfall hinnehmen. „Wir brauchen eine ganz andere Willkommenskultur“, sagt Sabine Kümmerle. Der SOAL verhandle gemeinsam mit dem LEA und der Sozialbehörde über einen sogenannten Willkommensgutschein. Flüchtlings-Familien würden ihn bekommen, er würde „aktiviert“ werden, wenn er in der Kita abgegeben wird, und dann drei oder sechs Monate gültig, um in dieser Zeit mit den Eltern über alle Sprachbarrieren hinweg den Antrag auszufüllen. „Für die Ausgabe von Kita-Gutscheinen ohne Antrag müsste eine rechtliche Grundlage geschaffen werden“, sagt Marcel Schweitzer, Sprecher der Sozialbehörde. „Nach derzeitigem Recht wäre das nicht zulässig.“ Für die Umsetzung eines „Willkommensgutscheins“ müssten noch eine ganze Reihe von Fragen geklärt werden. „Für uns wäre es wichtig, dass sowohl Eltern Unterstützung bekommen als auch Kitas, beispielsweise für Dolmetscher“, sagt Sabine Kümmerle.