Der Senat verweist im Fall der verdeckten Ermittlerin in der Roten Flora auf die Bundesanwaltschaft. Das reicht den Grünen nicht aus. Mit einer kleinen Anfrage wollen sie nun Klarheit schaffen.

Hamburg. Nachdem am Mittwoch bekannt wurde, dass die verdeckte Ermittlerin in der Roten Flora in Verfahren eingesetzt war, die von der Bundesanwaltschaft geführt wurden, fordern Hamburgs Grüne eine lückenlose Aufklärung.

Der Senat hatte in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken zwar den jahrelangen Einsatz (2000-2006) der verdeckten Ermittlerin „Iris Schneider“ bestätigt, aber keine Informationen zu den Hintergründen bekannt gegeben.

Laut Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, reiche der Verweis auf die Bundesbehörde aber nicht aus.

„So leicht können Hamburger Behörden die eigene Verantwortung nicht wegdelegieren. Die Ermittlungsverfahren, die beschuldigten Personenkreise und der zeitliche Ablauf müssen für den ganzen Zeitraum der sechs Jahre offen gelegt werden“, so Möller. In diesen Jahren sei das Hamburger Landeskriminalamt für den Einsatz und die konkrete Führung der Ermittlerin verantwortlich gewesen. „Wahrscheinlich hätte der Einsatz aus polizeitaktischer Sicht auch zum Schutz der Beamtin abgebrochen werden müssen, als ihre Legende schon 2002 und 2004 aufzufliegen drohte.“

Mit einer neuen Kleinen Anfrage wollen die Grünen nun weitere Details um den jüngst bekannt gewordenen umstrittenen Einsatz erfragen, etwa, welche Ermittlungsverfahren die Grundlage für den Einsatz bildeten und auf welchen konkreten Verdachtsmomenten und Straftatvorwürfen er beruhte.

Auch Hamburgs Linke hatten angekündigt, den Fall weiter zu verfolgen. „Die Antwort des Senats wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Der Senat schiebt die Verantwortung für den Einsatz der verdeckten Ermittlerin im Wesentlichen auf die Bundesanwaltschaft, also auf die Bundesebene“, so die parlamentarische Geschäftsführerin Christiane Schneider. „Damit lassen wir uns jedoch nicht abspeisen. Wir werden die Aufklärung des Einsatzes, soweit er tatsächlich in die Verantwortung der Bundesanwaltschaft fällt, mithilfe unserer Bundestagsfraktion weiterverfolgen.“