Bei mehreren hundert Verfahren vor Amtsgerichten in ganz Norddeutschland setzte sich bislang weitgehend die Verbraucherseite durch.
Hamburg. Der Hamburger Regionalversorger E.ON Hanse gerät beim jahrelangen Streit um die Gaspreise juristisch ins Hintertreffen. Bei mehreren hundert Verfahren vor Amtsgerichten in ganz Norddeutschland setzte sich bislang weitgehend die Verbraucherseite durch. Am Dienstag sprach ein Amtsrichter in Winsen/Luhe gleich 70 Urteile am Stück, die fast durchgängig gegen E.ON Hanse ausfielen. Der Energieversorger hatte Kunden verklagt, die eigenmächtig ihre Rechnungen gekürzt hatten, weil sie Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 nicht für rechtmäßig hielten.
Eine rechtskräftige Klärung des Streits steht noch aus. „Wir hoffen und wünschen, dass endlich ein Gericht eine Entscheidung in der Sache trifft“, sagte eine E.ON-Hanse-Sprecherin. Im Kern drehen sich die Auseinandersetzungen um die Frage, ob Erhöhungen der Gaspreise in den Jahren 2004 und 2005 angesichts gestiegener Kosten angemessen waren oder nicht. Deshalb hatten E.ON-Hanse-Kunden mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale geklagt. Das Hamburger Landgericht entschied im Oktober vergangenen Jahres gegen E.ON Hanse, allerdings aus einem anderen Grund: Die Preisänderungsklausel in den Gasverträgen sei unwirksam, weil zu unbestimmt. Sie lautete: „E.ON Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.“
Gegen die Entscheidung des Landgerichts hat E.ON Hanse Rechtsmittel eingelegt; das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz wird noch in diesem Jahr darüber verhandeln. Die Amtsgerichte orientieren sich nun an dem nicht rechtskräftigen Landgerichts- Urteil. Dagegen werde E.ON Hanse wiederum in die Berufung gehen, sagte die Unternehmenssprecherin. Der Konzern müsse im Interesse der zahlenden Kunden seine Preise bei allen Verbrauchern gleichermaßen durchsetzen. Deshalb sind noch einige hundert Verfahren vor Amtsgerichten anhängig; die Verbraucherzentrale spricht sogar von mehreren tausend.
Die Hamburger Verbraucherzentrale begrüßte den Trend in der Rechtsprechung. „Wir erwarten, dass auch das Oberlandesgericht und eventuell der Bundesgerichtshof so entscheiden“, sagte ein Sprecher. E.ON Hanse habe sich in dem Hamburger Verfahren beharrlich geweigert, seine Kalkulation offenzulegen. Deshalb sei es ein „Treppenwitz“, wenn der Konzern nun fordere, dass die Angemessenheit der Preiserhöhungen geprüft werden müsse.