Jessica R. wurde am Morgen vom Hamburger Landgericht wegen des Todes ihres Babys Lara Mia zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Hamburg. Jessica R., die Mutter des völlig abgemagert gestorbenen Babys Lara Mia, ist vom Hamburger Landgericht zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Im Urteil sprach die Kammer die 21-Jährige am Donnerstag des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Lara Mia starb im März 2009 im Alter von neun Monaten. Bei ihrem Tod wog das Mädchen nur noch 4,8 Kilogramm, das Doppelte wäre für ein Kind in ihrem Alter normal gewesen.

Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Sie habe die schleichende, aber sichtbare Unterernährung ihres Kindes bemerkt, sagte die Richterin. Die Angeklagte habe aber nicht die nötige Energie und Geduld für das Füttern eines Säuglings aufbringen können. Der Mutter sei bewusst gewesen, dass Lara Mia ohne ärztliche Hilfe sterben werde, das Leiden des Kindes habe sie aber ausgeblendet und keine ärztliche Hilfe geholt. Schließlich habe sie sich mit dem Tod des Kindes abgefunden, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte habe aber nicht aus "Böswilligkeit und kalter Gleichgültigkeit“ gehandelt.

Ein Gutachter habe ihr eine eingeschränkte Empathiefähigkeit bescheinigt. Dieser Mangel sei aber keine Entschuldigung für die dramatische Unterversorgung von Lara Mia gewesen. Im betreffenden Zeitraum sei die Angeklagte schuld- und steuerungsfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Jugendstrafe für die Angeklagte gefordert.

Die Ursache für den Tod von Lara Mia blieb auch im zweiten Verfahren unklar. Ein Gutachter nannte die Mangelernährung als wahrscheinlichen Hauptgrund, schloss aber auch einen plötzlichen Kindstod nicht aus.

Im ersten Prozess um den Tod des Babys Lara Mia hatte das Hamburger Landgericht die Angeklagte und ihren ehemaligen Lebensgefährten im Juli vergangenen Jahres bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen jedoch in Revision. Im Mai hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil wieder auf und verwies das Verfahren zurück nach Hamburg.

Mit Material von dpa