Wunsch des ehemaligen Sicherungsverwahrten Hans-Peter W. nach Zeit für Resozialisierung ist von den Behörden ignoriert worden.
Hamburg. Der seit fast zwei Wochen in Hamburg lebende ehemalige Sicherungsverwahrte Hans-Peter W. ist gegen seinen Wunsch ohne vorherige Resozialisierung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg entlassen worden. Dies geht nach Informationen des Hamburger Abendblattes aus der Aufenthaltsakte des 53-Jährigen hervor. Danach hatte Hans-Peter W. eindrücklich darum gebeten, länger in Haft bleiben zu dürfen, um auf seine Entlassung in die Freiheit vorbereitet zu werden.
Warum seinem Wunsch nicht entsprochen wurde, ist bislang nicht bekannt. Sicher ist nur, dass es derzeit erhebliche Probleme bei der Unterbringung des Mannes gibt. Allein in Hamburg hat er bereits dreimal die Unterkunft gewechselt, nachdem er von Journalisten aufgespürt worden war. Am Donnerstagnachmittag flüchtete er vorübergehend ins Polizeipräsidium in Alsterdorf.
Ex-Häftling flüchtet ins Polizeipräsidium Alsterdorf
Möglicherweise war Hans-Peter W. selbst erst kurz zuvor über seine bevorstehende Entlassung informiert worden. So soll er andere Sicherungsverwahrte, die auf einem eigenen Stockwerk in dem Gefängnisbau der JVA Freiburg untergebracht sind, erst zwei Tage vor dem Termin von seiner bevorstehenden Überführung nach Norddeutschland berichtet haben. Ob Hans-Peter W. seine Entlassung zuvor mit einem Antrag an die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Freiburg vorangetrieben hatte, ist ebenfalls unbekannt.
Die Sprecherin der Justizbehörde, Pia Kohorst, wollte diese Informationen nicht bestätigen. Sie erklärte allerdings, es sei möglich, dass ein vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betroffener Sicherungsverwahrter auch ohne eigenen Antrag zeitnah aus der Verwahrung entlassen werde, da es nach deren Ablauf "keine Rechtsgrundlage für einen weiteren Verbleib" in der Justizvollzugsanstalt gebe.
Raus aus dem Glaspalast
Für Betroffene in Hamburg gebe es allerdings die Möglichkeit der "gesetzlich einvernehmlichen Wiederaufnahme". Dies sei eine Art Überbrückungszeitraum auf freiwilliger Basis. Der Sicherungsverwahrte müsse entlassen und umgehend wieder aufgenommen werden. Für einen bestimmten Zeitraum werde er dann wieder in der JVA untergebracht und auf seine Freiheit vorbereitet. Allerdings gebe es strenge Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme. Zum Beispiel, dass sonst die Resozialisierung des Ex-Häftlings gefährdet wäre. "Dies kann aber keine Dauerlösung sein", betonte Kohorst.
Der Fall Hans-Peter W. hat die Auseinandersetzung über die elektronischen Fußfesseln weiter entfacht. Nach den Plänen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) könnte mit dieser satellitengestützten Technik kontrolliert werden, ob sich aus der Sicherungsverwahrung Entlassene an Auflagen wie Aufenthaltsverbote hielten. Dafür sollten nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
Zweifel an der Wirksamkeit der Fußfessel haben allerdings Kriminalexperten. So lehnt der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Vorschlag ab. Über eine Fußfessel werde nur dokumentiert, wo und wann die damit ausgestattete Person unterwegs sei, sagte Verbandssprecher Bernd Carstensen dem Mitteldeutschen Rundfunk. "Wir verhindern damit keine Straftat, sondern schlimmstenfalls wird dokumentiert, wo diese Straftat gerade stattgefunden hat."