Die Überwachung des ehemaligen Gefangenen Hans-Peter W. rund um die Uhr könnte Millionen kosten. Krisengipfel bei Justizministerin.

Hamburg. 50.000 Euro pro Woche oder 2,6 Millionen pro Jahr kostet die Observation, 24 Polizisten sind im Sondereinsatz: Der Aufwand für die Überwachung des Ex-Häftlings Hans-Peter W., 53, der nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung nach Hamburg gezogen ist, empört Polizisten und Politiker.

Freddi Lohse, Vizelandesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, fordert angesichts der 17 weiteren in Hamburg noch anstehenden Entlassungen von Schwerverbrechern deutlich mehr Personal. "Wir brauchen allein 400 zusätzliche Beamte, um die Gesellschaft vor Kindermördern und Vergewaltigern zu schützen, die dann wieder auf freiem Fuß sind."

Hans-Peter W. war vor zwei Wochen aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen worden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verlängerung der Sicherungsverwahrung grundsätzlich beanstandet hatte. W. zog zunächst ins idyllische Bad Pyrmont - überwacht von 40 Beamten. Doch Anwohner protestierten, und schon vier Tage später flüchtete Hans-Peter W. nach Hamburg.

+++ Odyssee eines Schwerverbrechers +++

Seitdem folgen Polizisten dem Ex-Häftling auf Schritt und Tritt. Denn Hans-Peter W. gilt laut LKA Niedersachsen auch heute noch als Rückfalltäter. Er sei eine "anhaltende Gefahr für die Allgemeinheit", urteilte das Landgericht Heilbronn 1981.

Im April 1980 hatte der Binnenschiffer innerhalb einer Dreiviertelstunde eine 42-Jährige sexuell misshandelt und eine 30-Jährige vor den Augen ihres eineinhalbjährigen Sohnes vergewaltigt. Hans-Peter W., befand das Gericht damals, leide unter einer "schweren seelischen Abartigkeit". Zehnmal wurde die Sicherungsverwahrung verlängert.

+++ Das sagen Politiker +++

70 Schwerverbrecher wie Hans-Peter W. warten in deutschen Gefängnissen auf ihre baldige Entlassung - darunter Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nun reagiert und einen Krisengipfel einberufen. Anfang August will sie mit den Landesjustizministern erörtern, "ob die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter in psychiatrische Anstalten erweitert werden können". Zugleich will die Ministerin für eine einheitliche Rechtsprechung in Sachen Sicherungsverwahrung sorgen. Bislang haben die deutschen Oberlandesgerichte in der Frage, ob die Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, höchst unterschiedlich entschieden.

Künftig werden alle strittigen Fälle dem Bundesgerichtshof vorgelegt - er soll verbindliche Entscheidungen treffen. "Diese Regelung tritt schon morgen in Kraft", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Abendblatt. Zudem sollten elektronische Fußfesseln für notorische Rückfalltäter zugelassen werden.

+++ SO KRIMINELL IST IHR STADTTEIL +++

Viviane Spethmann, rechtspolitische Sprecherin der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion, forderte, dass Sicherungsverwahrte ihren Wohnort nur in dem Bundesland wählen dürfen, in dem sie eingesessen haben. Andernfalls müsse es eine finanzielle Entschädigung für das Bundesland geben, in dem der künftige Wohnort des verurteilten Schwerverbrechers liege.