Das Urteil ist gefällt: Wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung muss Alexander S. in Haft.
Hamburg. Im Prozess um den vierfachen Unfalltod von Eppendorf hat das Gericht ein Urteil gefällt: Wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung muss Alexander S. drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Außerdem wurde ihm noch vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung zur Last gelegt und er muss den Führerschein abgeben, den er in den nächsten fünf Jahren nicht wieder erwerben darf. Zuvor hatte Alexander S. selbst beteuert, sich nie wieder ans Steuer eines Autos setzen zu wollen.
Er hätte erkennen müssen, dass er jederzeit mit einem epileptischen Anfall hätte rechnen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. „Sie haben das Unfallauto geführt, obwohl Sie fahruntauglich waren.“ Das Leid der Angehörigen sei unermesslich.
Die Verteidigung hatte zuvor Freispruch gefordert. Ralph-Dieter Briel, der Anwalt des angeklagten Alexander S., sagte: "Er war selbstverständlich dazu berechtigt, Auto zu fahren." Immer wieder betonte der Anwalt, dass der Vorwurf der Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit seitens der Staatsanwaltschaft nicht zu halten sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten den Unfallfahrer von Eppendorf gefordert . Alexander S. selbst hatte um ein gerechtes Urteil gebeten. Jede Stunde sei eine Last für ihn, sagt der 40-Jährige und betonte in seinem Schlusswort: „Ich bin kein unverbesserlicher Totraser“.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft am 12. März 2011 mit mindestens Tempo 100 über eine rote Ampel gerast sein. Sein Wagen schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern. Vier Menschen kamen ums Leben, darunter der Sozialwissenschaftler Günter Amendt und der Schauspieler Dietmar Mues. Drei weitere Opfer erlitten Verletzungen. (jeb/dpa)