In der letzten Instanz bestätigte der Bundesgerichtshof drei Jahre Jugendstrafe für die Mutter des abgemagerten Säuglings, der 2009 starb.
Hamburg/Karlsruhe. Mehr als drei Jahre nach dem Tod des völlig abgemagerten Babys Lara Mia in Hamburg-Wilhelmsburg ist das Urteil gegen die Mutter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, wie der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Freitag mitteilte. Das Landgericht hatte die heute 21-Jährige im November 2011 zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt – wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht.
Das Mädchen war im März 2009 im Alter von neun Monaten gestorben. Bei ihrem Tod wog Lara Mia nur 4,8 Kilogramm – das Doppelte wäre für ein Kind in dem Alter normal gewesen. Die genaue Todesursache blieb allerdings unklar: Rechtsmediziner konnten auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen.
In einem ersten Prozess waren die Mutter und ihr früherer Lebensgefährte im Juli 2010 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf.
+++Bundesgericht will härtere Strafen im Fall Lara Mia+++
Die neue Verhandlung gegen den ehemaligen Lebensgefährtin steht noch aus – das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt, weil er nicht verhandlungsfähig war. (dpa)