Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen den Rechtsspruch des Hamburger Landgerichts eingelegt und härtere Strafen gefordert.

Hamburg/Leipzig. Im Prozess um den Tod der kleinen Lara Mia aus Hamburg ist wieder alles offen: Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hob das Urteil des Hamburger Landgerichtes vom Sommer 2010 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Kammer. Das Urteil sei rechtsfehlerhaft, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf am Dienstag in Leipzig. Beweise seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Gleichzeitig machte Basdorf deutlich, dass Lara Mias Mutter und ihr Ex-Freund in einem neuen Prozess nicht wieder so glimpflich davonkommen dürften.

Die neun Monate alte Lara Mia war im März 2009 völlig abgemagert gestorben. Zuletzt wog sie nur noch 4,8 Kilogramm.

Die inzwischen 20 Jahre alte Mutter und ihr drei Jahre älterer Ex-Freund hatten das Baby monatelang nicht genug gefüttert – aus Gleichgültigkeit, wie die Richter annahmen. Um ihr Haustier – einen Hasen – hätten sie sich mehr gekümmert als um Lara Mia. Das Paar war im ersten Anlauf lediglich zu Jugendstrafen auf Bewährung von zwei Jahren sowie neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil als zu milde angefochten.

Die Hamburger Richter hätten den Angeklagten „allzu leichtfertig zugebilligt“, dass sie den Tod des Mädchens nicht erkannt hätten, sagte Basdorf. Sie hatten nämlich den Krankenwagen gerufen – obwohl Lara Mia da schon Stunden tot gewesen sein muss. Diesen sinnlosen Anruf beim Notarzt hatten die Hamburger Richter als sogenannten Rücktritt von einem versuchten Totschlag gewertet. Beide wurden nur wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflichten verurteilt, die Mutter noch wegen Misshandlung.

Bundesrichter Basdorf sagte, im neuen Strafverfahren müsse eine ganze Palette von Straftaten ins Visier genommen werden – von gefährlicher Körperverletzung bis zum Totschlag. „Es mag sein, dass sogar Mord zu prüfen sein mag“, sagte Basdorf. Allerdings sehe er dafür nur schwache Anzeichen. Der 23-Jährige dürfe nicht wieder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Basdorf: „Als der Fall richtig dramatisch wurde, da war er längst erwachsen.“ Und für die Mutter käme eine Bewährungsstrafe so gut wie nicht in Betracht.

Wann sich Lara Mias 20 Jahre alte Mutter und ihr drei Jahre älterer Ex-Freund erneut verantworten müssen, ist noch unklar. (dpa/abendblatt.de)