Hamburg. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht. Damit scheitert ein Vorstoß der Neubau-Gegner, um das Bahnprojekt in Altona zu stoppen.

Der Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau einer Eisenbahnüberführung an der Sternbrücke in Altona ist gescheitert. Wie das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, wurde der Antrag der Gegner des Bahnprojekts auf einen vorläufigen Baustopp abgelehnt.

In seiner Begründung heißt es zur Entscheidung: „Die Prüfung der vom Antragsteller im Eilverfahren erhobenen Einwände habe nicht ergeben, dass die Klage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich Erfolg haben werde.“ Somit ist der zurückgewiesene Eilantrag auch ein Fingerzeig, wie die Klage gegen das Neubauprojekt der Deutschen Bahn ausgehen könnte.

Im März rückten an der Sternbrücke die Bagger an. Zunächst wurden vier Gebäude an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße abgerissen (Archivbild).
Im März rückten an der Sternbrücke die Bagger an. Zunächst wurden vier Gebäude an der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße abgerissen (Archivbild). © FUNKE Foto Services | Marcelo Hernandez

Sternbrücke: Gericht lehnt Eilantrag gegen Pläne der Deutschen Bahn ab

Überhaupt wird das Gericht sehr deutlich, wie man die erhobenen Einwände gegen das umstrittene Bauprojekt beurteilt. So heißt es in der Begründung jetzt: Die von dem Antragsteller geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor. „Ohne Erfolg stütze der Antragsteller seine materiellen Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss auf das Denkmalschutzrecht.“

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Denn das Gericht stellt sich auf den Punkt, dass nicht der Neubau der Brücke selbst die denkmalgeschützten Häuser störe, sondern nur die geplanten Lärmschutzwände. Die könne man gegebenenfalls noch zurückbauen oder anpassen. Auch das Argument der Gegner, die Deutsche Bahn habe nicht ausreichend genug Alternativen geplant, wird zurückgewiesen. Es würde sich nicht aufdrängen, dass die von den Kritikern bevorzugte Variante besser sei, so das Gericht.

Sternbrücke: Das sagt der Verein Prellbock aus Altona zum Gerichtsurteil

Wie berichtet, plant die Deutsche Bahn, die sanierungsbedürftige Eisenbahnbrücke an der Stresemannstraße, Ecke Max-Brauer-Allee gegen eine neue Brücke zu ersetzen. Dafür müssen auch zahlreiche Gebäude weichen, die genauso wie die Brücke unter Denkmalschutz stehen.

Die Kritiker halten die Neubaupläne für überdimensioniert und setzen sich für eine kleinere Variante ein. Eine Klage gegen den in diesem Jahr veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss hat im Namen der Initiativen der Verein Prellbock Altona erhoben. Dort wurde man von der Entscheidung des Gerichts überrascht.

Reaktion auf Urteil: „Hätten wir uns anders gewünscht“, so Prellbock-Sprecher

Sprecher Michael Jung erfuhr durch die Abendblatt-Anfrage davon. „Das hätten wir uns natürlich anders gewünscht“, sagte er in einer ersten Reaktion. Er verwies darauf, dass die Kläger viele wichtige Punkte wie die mangelnde Berücksichtigung der Alternativen vorgebracht hätten, die einen Eilantrag auf einen Baustopp aus seiner Sicht gerechtfertigen würden.

Für das mehr als 170 Millionen Euro teure Projekt heißt das nun: Es kann ungestört weitergehen. Wie berichtet, hatte die Deutsche Bahn bereits mit dem Abriss von einzelnen Gebäuden im Umfeld der Brücke begonnen. Aus Rücksicht auf das Gericht und den gestellten Eilantrag, hatte man aber auf den Abriss denkmalgeschützter Gebäude vorerst verzichtet. Dem steht jetzt nichts mehr im Wege.

Deutsche Bahn plant Abriss der denkmalgeschützten Gebäude zeitnah

Auf Abendblatt-Anfrage teilt ein Sprecher der Deutschen Bahn am Donnerstag mit: „Da das OVG den Eilantrag abgelehnt hat, kann die DB nun auch mit dem Abbruch denkmalgeschützter Gebäude beginnen, voraussichtlich in den kommenden Tagen.“ Vorab werde für jedes Gebäude eine bauhistorische Dokumentation erstellt, die mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt sei.

Zudem werde derzeit an eine etwa 700 Meter lange und vier Meter hohe Kabelhilfstrasse errichtet. „Für die gesamte Bauzeit wird sie die Daten- und Stromkabel aufnehmen, die auf der Sternbrücke liegen. Dies ist notwendig, um den Bahnbetrieb aufrechterhalten zu können und die Arbeiten für die neue Brücke sicher und ungehindert durchzuführen“, so der Sprecher.

Sternbrücke: Kreiselkonzert an diesem Donnerstagabend geplant

Derweil planen die Gegner des Projekts, die Sternbrücken-Initiative, an diesem Donnerstagabend ihr 104 Kreiselkonzert zur Finanzierung der weiterhin gültigen Klage. 64.000 Euro der nötigen 80.000 Euro haben sie durch Spendengelder bereits zusammenbekommen.

Inwieweit die Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag sich nun negativ auf die weitere Finanzierung auswirkt, wird sich zeigen. Genauso, ob es an diesem Donnerstagabend erneute Proteste an der Sternbrücke im Schanzenviertel geben wird. Das Konzert der „Tinnitussis“, einer Hamburger Brass Band, beginnt um 19.30 Uhr an der Brücke.