Berlin. Das Heizungsgesetz ist umstritten. Eine neue Regierung könnte es komplett erneuern. Was sich jetzt für Immobilienbesitzer lohnen könnte.

Mehr Hauseigentümer beantragen die Förderung für den Einbau ökologischer Heizungen wie Wärmepumpen und die Zusagen für staatliche Zuschüsse nehmen zu. Doch mit der bevorstehenden Bundestagswahl dürften einige Regelungen zur Gebäudesanierung und finanziellen Förderung auf den Prüfstand kommen. Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was lässt sich den politischen Äußerungen entnehmen?

CDU und CSU wollen das „Heizungsgesetz der Ampel zurücknehmen“, erklärt die Bundestagsfraktion in einem aktuellen Papier. Stattdessen spricht sich die Union für eine „Kombination aus schrittweiser Kohlendioxid-Bepreisung mit Sozialausgleich, verlässlicher Förderung und technologieoffener Ermöglichung“ aus – ohne allerdings zu konkretisieren, was das genau für die Zuschüsse bedeutet, die die öffentliche KfW-Bank und das das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) momentan genehmigen.

Für die SPD erklärte Bauministerin Klara Geywitz, das Heizungsgesetz „überarbeiten“ zu wollen, weil es zu kompliziert sei. Details nannte aber auch sie nicht. Legt man die aktuellen Umfragen zugrunde, dann ist eine Neuauflage der großen Koalition mit Union und SPD derzeit am wahrscheinlichsten. Diese Koalition war es auch, die 2017 das ursprüngliche Heizungsgesetz, dessen formaler Name Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) lautet, erarbeitet und es 2020 im Bundestag verabschiedet hatte.

Sollte es nicht zu einer großen Koalition kommen, hätten den Umfragen zufolge derzeit wohl die Grünen die besten Chancen, am Kabinettstisch mitzuregieren. Deren Spitzenkandidat Robert Habeck gilt als Gesicht des Heizungsgesetzes. Ursprünglich hatte er für deutlich strengere Regeln plädiert, diese dann aber nach öffentlichem Druck und Streit in der Ampel-Koalition wieder zurückgenommen. „Ich bin zu weit gegangen“, sagte er im Frühjahr mit Blick auf das Gesetz, das den Grünen in der Wählergunst stark geschadet hatte. Eine Abwicklung des Gesetzes dürfte mit den Grünen aber nicht zu machen sein. Zu viel Kredit hat der Kampf um das Gesetz schon gekostet, als dass Habeck und Co. nun auch noch die bisherigen Förderungen opfern könnten.

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Wie ist Lage im Bundeshaushalt?

Augenblicklich fließen die Zuschüsse, die KfW und Bafa genehmigen. Das sollte auch bis zum Ende diesen Jahres so bleiben, denn der Bundeshaushalt für 2024 ist beschlossen. Ab Januar 2025 setzt dann allerdings die vorläufige Haushaltsführung ein, da der Etat für das nächste Jahr nicht mehr fertig geworden ist.

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„Dieses Verfahren kommt oft zum Zug“, sagt Désirée Christofzik, Professorin für Finanzwissenschaft an der Uni Speyer. Basierend auf Artikel 111 des Grundgesetzes dürfen die alte Regierung und die Ministerien Geld ausgeben, um etwa „gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“ und „die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen“. Milliardensummen, die großen Teilen des Vorjahresbudgets entsprechen, fließen weiter, beispielsweise für die Gehälter der Beamten, Sozialleistungen, Baumaßnahmen, Förderprogramme und Investitionen.

„Neue Maßnahmen, die zusätzliche Ausgaben nach sich ziehen, sind im Jahr ohne beschlossenen Haushalt aber nur ausnahmsweise möglich“, erklärt Christofzik. Wirtschaftsminister Habeck hat mehrfach betont, das Geld unter anderem für die Heizungsförderung sei auch 2025 vorhanden. Andererseits war sein Ministerium in den vergangenen Jahren daran beteiligt, Fördermaßnahmen plötzlich einzustellen, wenn die Mittel knapp wurden.

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Was können Hausbesitzer tun?

Wer bereits weiß, wie die Sanierung der Immobilie aussehen soll und die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung beisammen hat, sollte wahrscheinlich schnell handeln. Was man hat, hat man. Nach der Zusage der Förderung muss das jeweilige Projekt auch nicht sofort realisiert werden. Vor übereiltem Handeln ist allerdings zu warnen. Denn die energetische Sanierung eines Wohnhauses ist ein aufwändiges Vorhaben, das, um Erfolg zu haben, gut geplant werden will. Wobei sich interessierte Immobilienbesitzende dann jedoch darauf einstellen müssen, dass die Förderung 2025 gekappt wird. Diese könnte sinken, weil die Union betont, mehr auf den steigenden Kohlendioxid-Preis als Anreiz zu setzen.

Was wird zur Zeit gefördert?

Unter anderem auf dem Gebäudeenergie-Gesetz fußt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Aus diesem Milliarden-Euro-Programm können Leute, denen Immobilien gehören, staatliche Zuschüsse beispielsweise für die Dämmung von Wohnhäusern, dreifach verglaste Fenster und Heizungen ohne Kohlendioxid-Ausstoß erhalten. Nach Information des Wirtschaftsministeriums belaufen sich die Zuschüsse auf „30 bis maximal 70 Prozent“ der Kosten „für den Heizungstausch privater Selbstnutzer“, wobei die Euro-Summen gedeckelt sind.

Neben Wärmepumpen, die später vorzugsweise mit Ökostrom betrieben werden, fließen Fördermittel unter anderem für Hybridsysteme, also Kombinationen etwa von Erdgasbrennern und Wärmepumpen, Pellett-Anlagen, die Holz verfeuern, Sonnenkollektoren oder Stromdirektheizungen.

Was wird nicht gefördert?

Bestehende Öl- und Gasheizungen haben 30 Jahre Bestandsschutz. Wenn sie kaputtgehen, kann man sie reparieren lassen. Sollte die alte Anlage komplett und irreparabel ausfallen, dürfen vorläufig unter bestimmten Bedingungen auch noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Finanzielle Förderung gibt es dafür aber nicht.

Wie entwickelt sich die Nachfrage nach Wärmepumpen?

Wärmepumpen-Hersteller befinden sich in der Krise, zuletzt gab es aber einen Lichtblick. Im September
und Oktober wurden jeweils knapp 20.000 Geräte verkauft, deutlich mehr als in den übrigen Monaten des Jahres, teilte der Bundesverband Wärmepumpe jüngst mit. Auch der Anteil im Vergleich zu allen verkauften
Heizungen wuchs auf ungefähr 40 Prozent, während er im Jahresverlauf unter 30 Prozent lag. Die Zahl der Förderanträge bewegte sich in den vergangenen Monaten ebenfalls nach oben. Im Oktober beantragten 15.000
Leute staatliche Zuschüsse für den Einbau einer Wärmepumpe bei der öffentlichen KfW-Bank.