Berlin. Wer geschickt mit seinem Arbeitgeber verhandelt, kann neben dem Gehalt eine Reihe an zusätzlichen Extras herausholen, die bares Geld sparen.

Auch wenn der Chef für die nächste Gehaltserhöhung gerade nicht bereit ist, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ein bisschen Verhandlungsgeschick die Möglichkeit, durch Zuschüsse des Arbeitgebers jeden Monat viel Geld zu sparen. Denn es gibt jede Menge Extras, bei denen Arbeitgebern ihren Beschäftigten einen Zuschuss, eine Vorsorgeleistung oder ein Mobilitätsangebot machen können. Viele Firmen lassen sich zumindest auf einige dieser Gehaltsextras ein oder bieten sie sogar standardmäßig an. Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, stellt zehn Möglichkeiten vor, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Gehaltsextra unter dem Strich jeden Monat Geld sparen können.

1. Sachbezüge:

Arbeitgeber können bis zu 50 Euro monatlich in Form von steuerfreien Sachbezügen wie Tankgutscheinen oder Gutscheinkarten gewähren. Hier gibt es einige Anbieter auf dem Markt, die schon passende Debitkarten, die nicht zur Barauszahlung ausgelegt sind, zur Verfügung stellen.

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Bis zu 50 Euro pro Monat können Arbeitgeber zum Beispiel in Form von Tankgutscheinen gewähren. © iStock | Ziga Plahutar

2. Betriebliche Altersvorsorge:

Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu verhandeln. Der Arbeitgeber kann hier jährlich bis zu 7.248 Euro steuerfrei in Pensionskassen oder Direktversicherungen einzahlen. In der Sozialversicherung ist für den Arbeitnehmer die Hälfte, also 3.624 Euro, steuerfrei.

3. Erholungsbeihilfe:

Arbeitgeber können eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro jährlich zahlen. Wenn man verheiratet ist und/oder Kinder hat, kann der Arbeitgeber zusätzlich 104 Euro für den Ehegatten und pro Kind nochmals 52 Euro bezahlen.

4. Fahrräder und E-Bikes:

Wer den Arbeitsweg umweltfreundlich mit dem Fahrrad oder E-Bike zurücklegt, kann vom Arbeitgeber ein steuerfreies Dienstfahrrad gestellt bekommen. E-Bikes als Diensträder sind bis zu einer Motorunterstützung von 25 km/h komplett steuerfrei.

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E-Bikes, deren Motorunterstützung die 25 Stundenkilometer nicht überschreitet, können steuerfrei gestellt werden. © iStock | PIKSEL

5. Jobtickets:

Unter anderem das Deutschlandticket kann der Arbeitgeber entweder anteilig bezuschussen oder ganz übernehmen, was für Arbeitnehmer eine bequeme und steuerfreie Möglichkeit ist, den Arbeitsweg zu finanzieren.

Deutschlandticket: Künftig im Nachteil bei Verspätungen
Noch kostet das Deutschlandticket 49 Euro, ab dem 1. Januar 2025 58 Euro. © dpa-tmn | Sebastian Gollnow

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

6. Pkw-Fahrtkostenzuschüsse

Pkw-Fahrtkostenzuschüsse vom Arbeitgeber müssen grundsätzlich versteuert werden. Bis zur Höhe der Entfernungspauschale (0,30 Euro für die ersten vollen 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) kann der Arbeitgeber pauschal mit 15 Prozent versteuern, wenn die Fahrtkostenzuschüsse zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Dann sind die Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitnehmer steuerfrei.

7. Essenszuschuss:

Arbeitgeber können einen Essenszuschuss von derzeit 7,23 Euro pro Arbeitstag zur Verfügung stellen. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: dem Sachbezugswert (4,13 Euro) und dem Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro. Die 4,13 Euro sollten vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer versteuert werden, sodass der Arbeitnehmer das nicht selbst übernehmen muss.

8. Kinderbetreuungszuschüsse:

Für nicht schulpflichtige Kinder kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Betreuungskosten steuerfrei übernehmen, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Und zwar ohne Obergrenze.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

9. Vergünstigte Vermietung:

Eine für den Arbeitnehmer sehr attraktive Situation ist es, wenn der Arbeitgeber vergünstigt eine Wohnung an ihn vermietet. Der Arbeitnehmer muss für die selbst genutzte Wohnung mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts (inklusive umlagefähigen Betriebskosten) selbst bezahlen, damit der Vorteil steuerfrei bleibt. Die Steuerfreiheit ist für Wohnungen bis maximal 25 Euro je Quadratmeter (ohne umlagefähige Kosten) möglich.

10. Inflationsausgleichsprämie:

Wer die Inflationsausgleichsprämie noch nicht, oder nur teilweise, erhalten hat: Noch bis zum 31. Dezember 2024 besteht die Möglichkeit, eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitgeber zu erhalten.

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Fabian Walter: „Sei doch nicht besteuert“
Mit Steuerfabi die Welt der Steuern verstehen und richtig Geld sparen. Für die Steuererklärung 2023. Edition Michael Fischer / EMF Verlag. 256 Seiten. 16,- Euro

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