Luxemburg. Die EU-Kommission hatte dem US-Konzern Google Missbrauch seiner Marktmacht vorgeworfen. Warum EU-Richter das jetzt anders sehen.
Das Kräftemessen zwischen der Europäischen Union und dem amerikanischen Internet-Konzern Google wegen vermuteter Wettbewerbsbehinderung geht weiter: In einer neuen Runde gab am Mittwoch das Gericht der EU (EuG) in Luxemburg Google Recht und hob ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld von 1,49 Milliarden Euro auf. Das Urteil fiel nur eine Woche, nachdem der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google endgültig bestätigt hatte.
In der neuen Entscheidung ging es um Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“. Die EU-Kommission hatte eine Geldbuße von 1,49 Milliarden Euro verhängt wegen des Vorwurfs, Google habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinen-Werbung missbraucht, um Wettbewerber auszuschließen. Mit dem Dienst „AdSense for Search“ können Websites etwa von Medienhäusern, Blogs oder Reiseportalen eine Google-Suchfunktion einbinden, die dann Suchergebnisse mit Werbeanzeigen kombiniert – ein Teil der Werbeeinnahmen geht an die Betreiber der Websites.
Google: Beschwerden von Telekom, Microsoft und Co
Google fungiert in diesem Fall als Anzeigenmakler, mit einem Marktanteil von zeitweise 70 Prozent, wie die Kommission beklagte. Die Verträge von Google mit den Website-Betreibern enthielten aber nach Angaben der Kommission Klauseln, die Anzeigen konkurrierender Dienste untersagten. Dagegen hatten Unternehmen wie Telekom, Microsoft und Expedia ab dem Jahr 2010 wiederholt Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Die Behörde verhängte schließlich 2019 ein Bußgeld – wegen Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht in den Jahren 2006 bis 2016. Allerdings: Google hatte die umstrittenen Klauseln 2016 entfernt oder geändert – auch deshalb wehrte sich das Unternehmen und seine Muttergesellschaft Alphabet in erster Instanz vor dem Gericht der EU gegen das Bußgeld.
Google: Streit mit der EU geht wohl weiter
Die Luxemburger Richter kassierten nun die Strafe, aber endgültig geklärt ist der Fall wohl nicht: Denn das EuG bestätigte die Vorwürfe weitgehend – verwies aber darauf, dass Google verschiedene Ausschließlichkeitsklauseln verwendet habe. Die Kommission habe nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt und nicht ausreichend geklärt, welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und wie die Wirkung auf welche Märkte war. Die EU-Kommission muss das nun klären – und könnte gegebenenfalls erneut ein Bußgeld verhängen.
Gegen die Entscheidung der Richter kann die Kommission aber auch noch vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Der EuGH als höchstes EU-Gericht hatte erst vergangene Woche geurteilt, dass eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Google-Preisvergleichsdienst Google Shopping zu Recht verhängt worden war. Mit der Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes auf der allgemeinen Suchfunktions-Seite habe der Internet-Gigant seine Marktmacht missbraucht, hatten die Richter erklärt.
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Die EU-Kommission versucht unter der Regie von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager seit Jahren, die erdrückende Marktmacht von Internet-Konzernen zu begrenzen. Gegen Google hat die Brüsseler Behörde Strafen in einer Gesamthöhe von acht Milliarden Euro verhängt.
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