Brüssel. Google hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine endgültige Niederlage kassiert. Eine Wettbewerbsstrafe ist damit bestätigt.
Die Europäische Union fährt im Kampf um fairen Wettbewerb der Internet-Konzerne schweres Geschütz gegen zwei US-Tech-Riesen auf: Google muss eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple muss eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro leisten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Dienstag entsprechende Entscheidungen der EU-Kommission – und hob Urteile der Vorinstanz, die den Internet-Konzernen Recht gegeben hatten, wieder auf.
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: „Das ist nicht nur ein Sieg für die EU-Kommission, sondern ein großer Sieg für die europäischen Bürger und die Steuergerechtigkeit.“
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Im Fall von Google bestätigten die Luxemburger Richter, dass der US-Konzern auf seiner Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes „Google Shopping“ gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugt hat. Google habe damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und seinem Unternehmen einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Die EU-Kommission hatte die Geldbuße schon 2017 verhängt und beklagt, Google habe in mehreren Ländern die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text veröffentlicht. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Anbieter erschienen nur weiter unten als blauer Link, wurden deshalb seltener angeklickt – obwohl diese Unternehmen auf den Datenverkehr von Google angewiesen waren.
Google klagte gegen EU-Strafe zunächst erfolglos
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP), die bereits seit Jahren die Google-Praxis kritisiert hatten, begrüßten den Richterspruch zu „Google Shopping“ als „historisches Urteil“. Es sei ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von Anbietern digitaler Inhalte. Der CDU-Wirtschaftsexperte im EU-Parlament, Andreas Schwab, sprach von einem „großen Erfolg für der Kommission“ und einem „klaren Signal für fairen Wettbewerb“. Es sei richtig gewesen, dass die Kommission mit dem Google-Shopping Fall auf Druck des Europäischen Parlaments „juristisches Neuland betreten hat“, meinte Schwab.
Im Fall von Apple zog das oberste EU-Gericht einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die EU-Mitglied Irland dem US-Computerriesen von 1991 bis 2014 gewährt hatte. Die EU-Kommission hatte das Vorgehen schon 2016 als wettbewerbsverzerrende, rechtswidrige Beihilfe Irlands gerügt und Apple zu einer Nachzahlung von 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen aufgefordert. Apple hat die Strafzahlung bereits in seiner Bilanz verbucht, die Rekord-Summe liegt auf einem Treuhandkonto.
In dem Rechtsstreit klagte Apple, es werde doppelt zur Kasse gebeten - die Erträge der zwei betroffenen irischen Tochterfirmen hätten vor allem in den USA versteuert werden müssen. Die Vorinstanz war dieser Einschätzung gefolgt und sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Steuervereinbarung zwischen Irland und Apple eine verbotene staatliche Beihilfe darstelle. Dem widersprach nun der EuGH, der die Kommissionsentscheidung bestätigte. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Rasmus Andresen, lobte das Gericht für „wegweisende Urteile gegen die Marktmacht der große Digitalkonzerne.“ Die Richter hätten bestätigt, „dass die Tech-Riesen ihre Marktmacht missbrauchen“.