Berlin. Auf größere Schenkungen können Steuern fällig werden, auch unter Eheleuten. Wir verraten einen Trick, der sogar mehrfach funktioniert.

Der Mann arbeitete in Vollzeit, die Ehefrau kümmert sich um die Kinder und ist halbtags angestellt. Sie befinden sich per Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft, wenn es nicht schon zur Eheschließung anders vereinbart wurde – beispielsweise in einem Ehevertrag. Möchte der Ehemann seiner weniger gut verdienenden Ehefrau viel Geld schenken, kann er das steuerfrei tun – und zwar mit diesem Trick.

Zwischen Eheleuten gibt es einen Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 Euro. Diesen kann man alle zehn Jahre nutzen. Manchmal möchte man aber mehr übertragen. Dann kommt ein geschickter Wechsel des Güterstands infrage. Man kann hier als Ehepaar durch einen notariellen Vertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in eine Gütertrennung umwandeln.

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Wie bei einer Scheidung wird dann quasi ein Kassensturz gemacht und das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen wird zwischen den Partnern ausgeglichen. So kann der vermögendere Ehepartner die Hälfte des Zugewinns, der während der Ehe erzielt wurde, auf den anderen Ehepartner übertragen. Und zwar steuerfrei. Hier gibt es keine finanzielle Obergrenze, ab der versteuert werden muss.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Ein Beispiel: Der Mann hat immer Vollzeit gearbeitet und sein Vermögen hat sich von einer auf fünf Millionen Euro während der Ehe erhöht. Die Frau hingegen hat mit der Ehe und der Geburt der Kinder aufgehört zu arbeiten. Sie hat also nichts in die Ehe eingebracht und auch keine weiteren Einkünfte beigesteuert. Der Mann müsste dann an seine Frau die Hälfte des Betrags zahlen, den er bis zum Zeitpunkt der Gütertrennung hinzugewonnen hat, also zwei Millionen Euro.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Meist wird nach einer mehr oder weniger langen Wartezeit dann durch einen weiteren notariellen Ehevertrag die Gütertrennung wieder beendet und zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt. So kann die sogenannte Güterstandsschaukel zur steuerfreien Vermögensübertragung legal mehrfach genutzt werden. Ein Nachteil ist, dass Kosten für die notarielle Beurkundung anfallen.

Wichtig: Wenn einmal Vermögen an einen Ehepartner übertragen wurde, bekommt man dieses nicht ohne Weiteres wieder zurück. Deshalb wird auch die Güterstandsschaukel in der Regel von älteren Paaren genutzt, die schon lange verheiratet sind.

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