Berlin. Auf größere Schenkungen können Steuern fällig werden, auch unter Eheleuten. Wir verraten einen Trick, der sogar mehrfach funktioniert.
Der Mann arbeitete in Vollzeit, die Ehefrau kümmert sich um die Kinder und ist halbtags angestellt. Sie befinden sich per Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft, wenn es nicht schon zur Eheschließung anders vereinbart wurde – beispielsweise in einem Ehevertrag. Möchte der Ehemann seiner weniger gut verdienenden Ehefrau viel Geld schenken, kann er das steuerfrei tun – und zwar mit diesem Trick.
Zwischen Eheleuten gibt es einen Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 Euro. Diesen kann man alle zehn Jahre nutzen. Manchmal möchte man aber mehr übertragen. Dann kommt ein geschickter Wechsel des Güterstands infrage. Man kann hier als Ehepaar durch einen notariellen Vertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in eine Gütertrennung umwandeln.
Lesen Sie auch: Ehepaare sparen mit Immobilien-Trick Tausende Euro Steuern
Wie bei einer Scheidung wird dann quasi ein Kassensturz gemacht und das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen wird zwischen den Partnern ausgeglichen. So kann der vermögendere Ehepartner die Hälfte des Zugewinns, der während der Ehe erzielt wurde, auf den anderen Ehepartner übertragen. Und zwar steuerfrei. Hier gibt es keine finanzielle Obergrenze, ab der versteuert werden muss.
Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:
- Auslandskonten: Konto im Ausland nicht angemeldet? Das kann teuer werden
- Sparplan: Geld vom Staat für den ETF? Experte erklärt, wie das geht
- E-Auto laden: Wallbox: So holen Sie sich über die Steuer Ihr Geld zurück
- Steuererklärung: Steuerberater, App oder Elster: Was am meisten Geld bringt
- Ehepaare: Für wen es sich lohnt, jetzt in Steuerklasse 4 zu wechseln
Ein Beispiel: Der Mann hat immer Vollzeit gearbeitet und sein Vermögen hat sich von einer auf fünf Millionen Euro während der Ehe erhöht. Die Frau hingegen hat mit der Ehe und der Geburt der Kinder aufgehört zu arbeiten. Sie hat also nichts in die Ehe eingebracht und auch keine weiteren Einkünfte beigesteuert. Der Mann müsste dann an seine Frau die Hälfte des Betrags zahlen, den er bis zum Zeitpunkt der Gütertrennung hinzugewonnen hat, also zwei Millionen Euro.
Meist wird nach einer mehr oder weniger langen Wartezeit dann durch einen weiteren notariellen Ehevertrag die Gütertrennung wieder beendet und zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt. So kann die sogenannte Güterstandsschaukel zur steuerfreien Vermögensübertragung legal mehrfach genutzt werden. Ein Nachteil ist, dass Kosten für die notarielle Beurkundung anfallen.
Wichtig: Wenn einmal Vermögen an einen Ehepartner übertragen wurde, bekommt man dieses nicht ohne Weiteres wieder zurück. Deshalb wird auch die Güterstandsschaukel in der Regel von älteren Paaren genutzt, die schon lange verheiratet sind.
ANZEIGE
Fabian Walter: „Sei doch nicht besteuert“
Mit Steuerfabi die Welt der Steuern verstehen und richtig Geld sparen. Für die Steuererklärung 2023. Edition Michael Fischer / EMF Verlag. 256 Seiten. 16,- Euro
Verfügbar bei Amazon* und Thalia*
* Der Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Die verlinkten Angebote stammen nicht vom Verlag. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken und über diesen Link einkaufen, erhält die Funke Digital GmbH eine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Sie als Nutzerinnen und Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Ihnen hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenfrei anbieten zu können.