Berlin. Wärmepumpe, Pelletheizung oder doch lieber Gas? Energieberater geben Antworten auf diese Frage. Aber nicht alle sind vertrauenswürdig.
Nachdem die Politik und auch viele Privatleute monatelang über Heizungen diskutiert haben, drängen sich zahlreiche individuelle Fragen auf. Hausbesitzer müssen sich überlegen: Wie geht es mit meiner Heizungsanlage in den kommenden Jahren weiter? Bei den Antworten kann die Energieberatung helfen, die im neuen Gesetz vorgesehen ist. Und bereits jetzt können sich die Eigentümer und Eigentümerinnen "individuelle Sanierungsfahrpläne" für ihre Gebäude erstellen lassen. Wir erklären, wie diese Verfahren funktionieren.
Beratungspflicht nicht für alle Hausbesitzer: Was steht im geplanten Heizungsgesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist noch nicht fertig, soll aber nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Wird eine neue Heizung eingebaut, die etwa Gas oder Holz verfeuert, muss ab dem kommenden Jahr eine Beratung stattfinden. Für Photovoltaik, Wärmepumpen oder Fernwärme gilt diese Beratungspflicht nicht.
Der Sinn der Sache: Fachleute sollen die Immobilienbesitzer über die zu erwartenden Konsequenzen informieren, wenn letztere zum Beispiel weiter auf fossile Energie setzen. Denn wer etwa eine Gasheizung installieren will, muss möglicherweise mit stark steigenden Gaspreisen rechnen – eine Folge unter anderem des staatlich festgelegten Kohlendioxidpreises. Andere Varianten wie Fernwärme, Solarenergie, Wärmepumpen oder Hybridsysteme können nicht nur aus ökologischen, sondern auch ökonomischen Gründen sinnvoller sein.
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Energieberatung für Eigentümerinnen und Eigentümer: Wer führt die Beratung durch?
Im Gesetzentwurf nennen die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP unter anderem diese Fachleute: Schornsteinfeger, Heizungs-,Kälteanlagen- und Ofenbauer, Elektrotechniker und Energieberater. Auch bestimmte Architektinnen und Bauingenieure kommen in Frage. Nach welchen Kriterien sie beraten sollen, ist noch nicht klar. Die entsprechenden Regeln werden wohl bis zum Ende diesen Jahres folgen.
Individuelle Sanierungsfahrplan – was das bedeutet und welche Förderung möglich ist
Bereits jetzt können Immobilienbesitzer freiwillig eine umfassende Beratung zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes erhalten, zu der das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss zahlt. Das Programm heißt "Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW)". Dabei erstellen die Energieberaterinnen und -berater einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan für das jeweilige Haus.
![Ein Energieberater hilft bei der energetischen Sanierung des Hauses oder beim Finden einer passenden Heizungsanlage. Aber wie und wo findet man den passenden Energieberater? Ein Energieberater hilft bei der energetischen Sanierung des Hauses oder beim Finden einer passenden Heizungsanlage. Aber wie und wo findet man den passenden Energieberater?](https://img.sparknews.funkemedien.de/239037255/239037255_1690380920_v16_9_1200.jpeg)
Im Vergleich zur kommenden Heizungsberatung liegt der Vorteil darin, dass sich die EBW-Beratung auf das komplette Gebäude erstreckt, nicht nur auf die Wärmequelle. "Ein solches Gutachten ist empfehlenswert", sagt Florian Munder vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, "es kann vor Fehlinvestitionen schützen".
Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause: Wie eine Begutachtung abläuft
Die Energieberater kommen persönlich ins Haus. Sie beurteilen etwa, in welchem Zustand die Fenster sind, wie viel Wärme durch sie an die Umgebung verloren geht. Ähnliches gilt für die Haustüren. Ein großes Thema ist auch die Außenhaut des Gebäudes. Eventuell erscheint es ratsam, die Wände innen oder außen zu dämmen. Aufmerksamkeit verdienen ebenso die Kellerdecke und das Dach. "Wir nehmen eine individuelle Einschätzung des Gebäudes vor", sagt Gerhard Holzapfel, Vorstand für Finanzen beim Bundesverband unabhängiger Energieberaterinnen und -berater (GIH).
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Sanierungsfahrplan nach Begutachtung: Plan schlüsselt Maßnahmen und Kosten auf
Nach einer vorgegebenen Struktur verfassen die Berater dann den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser kann beispielsweise aus fünf empfohlenen Maßnahmenpaketen bestehen – der energetischen Sanierung von Fenstern und Türen, der Außenhaut, der Kellerdecke, des Daches und der Heizung. Bei den Fenstern geht es oft um den Einbau von Dreifachverglasung, die besser isoliert als Doppelscheiben. Für jede Maßnahme beziffert der Plan die Kosten und die zu erreichende Energieeinsparung.
Ein wichtiger Punkt: Die Heizung steht oft erst am Ende der Sanierung. Dabei lautet die Logik, dass man zuerst den Wärmebedarf des Gebäudes reduziert, um schließlich eine entsprechende Heizung einzubauen. Verführe man umgekehrt, fiele die neue Wärmeanlage zu groß und damit zu teuer aus. "Der iSFP identifiziert Schwachstellen des Gebäudes", erklärt Berater Holzapfel. So lässt sich herausfinden, welche Sanierungsmaßnahme einen besonders großen Einspareffekt erzielt. Das Gutachten kann "also dabei helfen, knappes Geld sinnvoll einzusetzen", sagt Holzapfel, "man muss nicht unbedingt das Komplettpaket realisieren."
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Energieberater finden: Nicht alle sind Fachleute – wo man qualifizierte Energieberater findet
Unter der Internet-Adresse www.energie-effizienz-experten.de sind Tausende spezialisierte Planungsbüros im ganzen Bundesgebiet verzeichnet. Das sind in der Regel Handwerksmeister, Bauingenieure und Architekten, die über eine Zusatzqualifikation als Energieberater verfügen. Denn Achtung: "Energieberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung, weshalb die Qualität der Beratung stark variieren kann.
Nachweislich qualifizierte Energieberater aus allen Regionen Deutschlands sind daher in der von der Deutschen Energie-Agentur dena betreuten, oben genannten Webseite zu finden. Auf Antrag der Empfänger der Beratung zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von maximal 2200 Euro, was die Hälfte oder ein Drittel der Kosten des Gutachtens ausmachen kann. Laut Bundesverbraucherzentrale ist zudem Voraussetzung, um Fördermittel zu erhalten, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird.