Berlin. Monatelang elektrisierte die Heizungsdebatte Deutschlands Hausbesitzer. Der Ouvertüre folgt eine monatelange finanzielle Hängepartie.
Die Ampelparteien haben die Zerreißprobe, zu der die Debatte um das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr eskalierte, mittlerweile überstanden. Für Eigentümer könnte die Saga um die umweltschonende Wärmepumpe oder andere, nachhaltige Heizsysteme allerdings ein langes Nachspiel haben. Denn während Hausbesitzer Ende Februar die ersten Zuschussanträge bei der zuständigen Förderbank KfW einreichten, zeichnet sich eine monatelange Hängepartie ab. Erst im September sollen demnach die ersten Gelder fließen.
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Heizungstausch: Hausbesitzer müssen monatelang auf Zuschüsse warten
In Deutschland mahlen die Mühlen der Behörden traditionell langsam. Umso überraschter dürften Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern bei der Beantragung der Fördergelder gewesen sein. Denn die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die von der Bundesregierung zur Auszahlung der Gelder berufen wurde, macht es Nutzern seit dem Startschuss am 27. Februar einfach, die Zuschüsse online unter meine.kfw.de zu beantragen. Nur wenige Mausklicks trennen die Antragssteller von der digitalen Erfassung und Bewilligung der Heizungsförderung.
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Der Haken: So schnell die Formalitäten ausgefüllt sind, so lange dauert es, bis das Geld tatsächlich beim Hausbesitzer ankommt. Erst im September beginnt die KfW mit den Ausschüttungen. Eine lange Zeit für Haushalte, die von den Folgen von Hyperinflation und kostenintensivem Heizungstausch finanziell gebeutelt dastehen. Mit bis zu 23.500 Euro Fördermitteln können Antragssteller je nach Ausbaugrad rechnen. Das gilt allerdings nur unter dem Vorbehalt der verfügbaren Bundesmittel.
Heizung | Grundförderung | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Förderung gesamt |
Wärmepumpe | 25 | 10 | 5 | 40 Prozent |
Pelletheizung | 10 | 10 | – | 20 Prozent |
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Im Klartext könnten die Fördermittel, die der Bund für den Einbau nachhaltiger Heizungssysteme zur Verfügung stellt, irgendwann aufgebraucht sein. Experten raten daher davon ab, die Frist für den Antrag bis zur letztgültigen Frist am 30. November 2024 auszureizen. Kritik dafür kommt vom Bundesverband der deutschen Heizungsbauer (BDE). „Dies kommt in der psychologischen Wirkung einem erneuten Förderstopp bis September gleich“, heißt es in einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Robert Habeck. Sie fordern daher, zinslose Darlehen an Antragssteller auszuschütten – und zwar ungeprüft.
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