Bad Berleburg. .

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Förderverein Wisent-Wildnis-Wittgenstein wegen Subventionsbetrugs. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Johannes Daheim am Freitag der WAZ Mediengruppe.

Eines ehemaliger Mitarbeiter des Fördervereins Wisent-Wildnis-Wittgenstein hat Anzeige erstattet. Sie richtet sich gegen den Vorstand des Vereins, der aus dem Bad Berleburger Bürgermeister Bernd Fuhrmann, Landrat Paul Breuer, Johannes Röhl und Edgar Reisinger besteht.

„Sehr kooperativ“

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen Subventionsbetrugs wurde ein richterlicher Beschluss zur Durchsuchung des Wisentbüros erwirkt. Die Verantwortlichen hätten sich, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dabei „sehr kooperativ“ gezeigt und die Unterlagen freiwillig herausgegeben. Gleichzeitig verwies Daheim darauf, dass die Ermittlungen auf den Vorwürfen eines ehemaligen Mitarbeiters basierten, der im Unfrieden das Wisent-Projekt verlassen habe: „Da muss man sehr vorsichtig sein.“ Gleichwohl seien sie aber so plausibel gewesen, dass ein Beschluss des Amtsgerichts erwirkt werden konnte.

Ankunft der Wisente am 24. März 2010 in Bad Berleburg Unser Foto zeigt (von rechts) den damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, Landrat Paul Breuer, Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein, Bürgermeister Bernd Fuhrmann und MDL Monika Brunert-Jetter. Foto: Thomas Nitsche.
Ankunft der Wisente am 24. März 2010 in Bad Berleburg Unser Foto zeigt (von rechts) den damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, Landrat Paul Breuer, Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein, Bürgermeister Bernd Fuhrmann und MDL Monika Brunert-Jetter. Foto: Thomas Nitsche. © WP

Der Sprecher des Vereins, Dr. Michael Emmrich von BM Consult, verwies darauf, dass die Angelegenheit zwar ernst genommen werde, weil Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet seien, man dem Ergebnis der Ermittlungen aber gelassen entgegen sehe: „Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Wir sind der festen Überzeugung, dass das Verfahren eingestellt wird.“

„BfN steht zum Projekt“

Zu falscher Verwendung von Subventionen habe es schon deshalb nicht kommen können, weil man mit dem wesentlichen Fördergeber, dem Bundesamt für Naturschutz, im ständigen Gespräch sei: Von dort gebe es keine Beanstandungen, auch nicht, nachdem die staatsanwaltlichen Ermittlungen bekannt geworden seien. Emmrich: „Das BfN steht zum Projekt.“

Von dem ehemalige Mitarbeiter, der die Vorwürfe erhebt, hatte sich der Verein gegen seinen Willen getrennt. Er hatte deshalb in einem Arbeitsgerichtsprozess auf Wiedereinstellung geklagt, diesen aber verloren. Er hat jetzt noch die Möglichkeit der Revision.