Bad Berleburg. Ein Bad Berleburger hatte eine Sammlung von zahlreichen Videos und Bildern und lieferte vor Gericht eine unglaubwürdige Erklärung.

Wegen Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten stand ein Bad Berleburger am Dienstagmorgen vor Gericht. Die Bilder und Videos waren angeblich auf seinem Smartphone, weil er selbst die Leute auf einer Onlineplattform verfolgen wollte. „Ich weiß, dass ich diese Bilder hatte, und es tut mir leid. Es war ein Fehler, solche Leute auf der App zu verfolgen. Ich verurteile so etwas total. Ich habe selbst eine Tochter, wenn die jemand anfassen würde, weiß ich nicht, was ich tun würde“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Laut Anklage, die auf Ermittlungen des LKA beruht, wurden im Oktober 2020 auf dem Handy des Angeklagten 59 Bilder und 57 Videos von unter 14-jährigen Mädchen, sowie Kleinkindern und Säuglingen gefunden. Weitere neun Bilder und 27 Videos von 14- bis 18-jährigen Mädchen in sexuellen Situationen. Eine „nicht unerhebliche Zahl“, wie Richter Torsten Hoffmann sagte. Außerdem habe der Angeklagte zwei Dateien auf einer Internet-Plattform hochgeladen. Dabei handele es sich um ein Bild eines sechsjährigen Mädchens und ein Video einer 12-Jährigen.

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Bilder auf Smartphone für eigene Ermittlungen

Der 48-Jährige hatte nach eigenen Angaben die Screenshots auf dem Handy, „um zu belegen, was da läuft.“ Die Polizei informierte er allerdings nicht über die kinderpornografischen Inhalte. „Der erste Gang sollte zur Polizei gewesen sein. Weil der Angeklagte nicht die Polizei informierte, ziehe ich den Rückschluss, dass er gefallen an den Bildern hatte“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Der Angeklagte gab zu, der Polizei nicht vertraut zu haben. „Ich wurde damals massiv bedroht“, sagte er vor Gericht aus. Beweisen kann er das jedoch nicht, weil die Chats dazu nicht mehr existieren, so der Berleburger. „Die App sollte verboten werden“, sagte er entschieden. Auf Nachfrage des Richters, warum er dann selbst verbotenen Inhalte hochgeladen habe, sagte der Angeklagte: „Ich nehme an, dass ich gehackt worden bin. Ich wüsste nicht, warum ich sowas tun sollte.“

Es sollte klar sein, dass jedes Bild ein wahres Geschehen ist – von jedem Kind, jedem Säugling.
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel

Das nahm die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht einfach hin: „Sie hatten noch viel mehr Dateien auf dem Handy. Das haben Sie nicht an einem Tag gemacht! Und Sie haben gar nichts der Polizei gemeldet“, sagte Hippenstiel. „Man redet sich die Sache fröhlich. Es sollte klar sein, dass jedes Bild ein wahres Geschehen ist – von jedem Kind, jedem Säugling.“

Bewährungsstrafe und Geldbuße für den Angeklagten

Dass das Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten strafbar ist, wusste der Angeklagte. „Ich habe Screenshots gemacht, vielleicht kann die Polizei diese Bilder für Ermittlungen nutzen, um die Leute zu kriegen, die Kinder anfassen“, sagte er zum Abschluss der Verhandlung. „Die Ermittlungstätigkeiten überlassen Sie lieber der Polizei“, sagte Hippenstiel in ihrem Abschlussplädoyer.

Ich habe Screenshots gemacht, vielleicht kann die Polizei diese Bilder für Ermittlungen nutzen, um die Leute zu kriegen, die Kinder anfassen.
Angeklagter vor Gericht

Verurteilt wurde der Berleburger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird – weil es seine erste Straftat war. Ein Bewährungshelfer wird dem Angeklagten in der dreijährigen Bewährungszeit zur Seite stehen und soll helfen, die Taten aufzuarbeiten. „Das ist kein Freispruch“, mahnte Hippenstiel. Zusätzlich bekam der Angeklagte eine Geldauflage von 2000 Euro, die er in Raten an die Kinder- und Jugendförderung des Turnvereins Bad Laasphe abzahlen muss. „Wir setzen das Vertrauen in Sie, keine weiteren Straftaten zu begehen“, sagte Richter Torsten Hoffmann zum Urteil.