Bad Berleburg/Bad Laasphe. Am Freitag musste sich ein 56-Jähriger wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Berleburger Amtsgericht verantworten.

Weil er seinen schwerkranken Hund nicht zum Tierarzt brachte und damit den Tod des Tieres billigend in Kauf nahm, wurde ein 56-Jähriger, derzeit wohnhaft in Biedenkopf, vom Amtsgericht Bad Berleburg via Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit seinem Nichthandeln gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Verhandlung am Freitagmorgen blieb der Angeklagte fern.

Wie Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel berichtet, soll der 56-Jährige am 4. August dieses Jahres mit seinem schwerkranken Hund in der Bad Laaspher Bahnhofsstraße unterwegs gewesen sein. Der Hund soll dort Krampfanfälle bekommen haben und nicht mehr in Lage gewesen sein, zu laufen. Zudem beobachtete eine Zeugin, dass der Hund Atemprobleme hatte. Sie meldete den Vorfall der Polizei. Der Hund selbst, der bereits ein hohes Alter gehabt haben soll, ist inzwischen verstorben. Einen Tierarzt soll der Angeklagte aus Geldnot nicht aufgesucht haben. Dadurch habe er jedoch billigend in Kauf genommen, dass das Tier infolgedessen stirbt und somit das Tierschutzgesetz verstoßen.

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Das Gericht verurteilte ihn via Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro. Zudem wurde ein Verbot für die Haltung und Betreuung von Haustieren für die Dauer von drei Jahren angeordnet - gemäß dem Paragrafen 20 des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es: „Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass ein Verbot nach § 20 angeordnet werden wird, so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss das Halten oder Betreuen von sowie den Handel oder den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art vorläufig verbieten.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig