Bad Berleburg/Erndtebrück. Ohne gültigen Führerschein fuhr ein 56-Jähriger durch Erndtebrück. Stattdessen legte er später ein polnisches Dokument vor.

Dass Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis strafbar ist, haben bereits einige Angeklagte vor dem Bad Berleburger Amtsgericht zu spüren bekommen. Am Dienstagmittag musste sich dort ein 56-Jähriger eben wegen eines solchen Vorwurfs in zwei Fällen verantworten. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Am 6. April dieses Jahres wurde der Angeklagte von einer Zeugin dabei beobachtet, wie er mit seinem Auto durch Erndtebrück fuhr. „Ich kannte ihn bereits, da er zuvor schon einmal gelasert wurde. Bereits damals war er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs“, so die Zeugin, die wenig später auf der Polizeiwache anrief. Eine Abfrage der Daten zeigte jedoch, dass der Mann nach wie vor keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Die Zeugin und gleichzeitig auch Polizeibeamtin belehrte den Angeklagten und der sagte ihr zu, die Fahrerlaubnis zum späteren Zeitpunkt nachzuweisen.

Das geschah am 15. April. Doch statt eines gültigen Fahrausweises zeigte der Angeklagte der Polizistin einen polnischen Führerschein, den er im Frühjahr während seiner Zeit in Polen gemacht habe. „Das kam mir irgendwie komisch vor“, sagte die Zeugin. Aufgrund sprachlicher Barrieren habe sie daraufhin versucht, mit der Tochter des Angeklagten zu sprechen. Ein Gespräch, dessen Informationen jedoch vor Gericht nicht verwendet werden durften. Der Angeklagte selbst sowie dessen Frau schwiegen vor Gericht.

Stattdessen sagte ein weiterer Zeuge aus, dass der Angeklagte bereits im vergangenen Jahr versucht habe, seinen Dtrittstaaten-Führerschein in einen in Deutschland gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die dafür notwendigen Stunden und Prüfungen aber legte er nicht ab. Stattdessen besorgte er sich in Polen einen Führerschein. Doch dieser ist nirgends registriert. Zudem stellte sich heraus, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der Ausstellung bereits in Deutschland befand. Für Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel war am Ende der Verhandlung klar: „Auch wenn die Aussagen der Zeugin nicht verwertbar sind, wurden sie des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis in zwei Fällen überführt“, sagte sie und forderte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Sein Verteidiger forderte hingegen den Freispruch. Am Ende aber sah Richter Torsten Hoffmann den Angeklagten ebenfalls überführt und verurteilte ihn zu der von der Oberamtsanwältin geforderten Geldstrafe und ordnete zudem eine Führerscheinsperre von sechs Monaten an.