Gera/Bad Laasphe. Alles beginnt mit einem Missbrauchsfall in Bad Laasphe. Nun droht einem Mann Sicherheitsverwahrung wegen mehr als 30 Vergewaltigungen.
Einem 36 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt droht ein dauerhaftes Leben hinter Gittern. Der wegen mehrerer Sexualverbrechen angeklagte Mann wird von einem psychiatrischen Sachverständigen als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft Gera legt dem Mann beim Prozess am Landgericht Gera zur Last, im Jahr 2011 über eine Partnerbörse ein 13-jähriges Mädchen in Bad Laasphe kennengelernt und eine Liebesbeziehung zu der Minderjährigen aufgebaut zu haben. In neun Fällen sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen, was als schwerer sexueller Missbrauch gilt. Dieser ist mit der Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren belegt.
Angeklagter wollte sich nicht untersuchen lassen
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Darüber hinaus sei es zu 32 Fällen der Vergewaltigung gekommen, als das Mädchen schon älter als 14 Jahre alt war. Teilweise sei einvernehmlicher Verkehr in abgelehnte Praktiken übergangen. Die Tatorte befanden sich zum Teil im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, aber auch im Raum Kassel. Teils seien gefährliche Werkzeuge zum Einsatz gekommen, so die Staatsanwaltschaft. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte eine Freundin des Mädchens vergewaltigt haben. Der Gutachter hat den kompletten Prozess verfolgt. Eine direkte Exploration des Angeklagten fand nicht statt, da dieser dies nicht wünschte.
Verteidiger stellt Befangenheitsantrag
Der Fachmann schätzte ein, dass der Angeklagte wegen seines gesteigerten sexuellen Verlangens gefährlich sei. Die Voraussetzung liegt vor, die Sicherungsverwahrung zu verhängen. Eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit attestiert der Gutachter dem Angeklagten nicht.
Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen, unter anderem mit der Begründung, dass er auch das Opfer auf seine Aussagetüchtigkeit untersucht hatte. Die erste Strafkammer lehnte diesen ab, da an der Unparteilichkeit des Gutachters nicht zu zweifeln sei. Ein Interessenskonflikt könne beispielsweise dann vorliegen, wenn der Sachverständige parallel für einen Verfahrensbeteiligten auf dessen Kosten ein Gutachten fertigt. Den Auftrag hatte aber das Gericht erteilt. Auch eine Befragung durch den Gutachter bei der Zeugin zu Hause sei nicht unüblich, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf.
Langes Vorstrafenregister
Neben dem Gutachten wirken sich auch die Vorstrafen des 32-jährigen Mannes mutmaßlich negativ aus: Im Jahr 2002 war der Mann das erste Mal wegen Körperverletzung aufgefallen. Es folgten Einträge wegen einer weiteren Körperverletzung, Beleidigung und eine Verurteilung wegen Betruges in fünf Fällen.
Aus dem Jahr 2011 datiert ist der einschlägige Eintrag nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Bad Berleburg. Das Gericht ahndete bereits sechs Fälle des Geschlechtsverkehrs mit seiner damals 13-jährigen Freundin mit einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährung wurde wegen weiterer Delikte in den Jahren danach widerrufen und vollstreckt.
Fluchtmöglichkeit aus der Haft genutzt
Weitere Urteile folgten wegen Kindesentziehung, Beleidigung, dem Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung und Körperverletzung, die zum Teil weitere Haftstrafen nach sich zogen. Bei der letzten Haftstrafe wegen Körperverletzung nutzte er einen begleiteten Ausgang, um zu fliehen. Nach einem Untersuchungshaftbefehl des Landgerichtes Gera im aktuellen Fall waren Thüringer Zielfahnder im Einsatz: Die Handschellen klickten am 30. Januar in Saalfeld. Inzwischen sind alle Haftstrafen abgesessen und der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.