Wittgenstein/Siegen. 42 neue Anlagen in Wittgenstein bescheren dem Kreis Siegen-Wittgenstein rund 4,4 Millionen Euro – dank der Ersatzgelder, die fällig werden.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hat sich mit dem Bau zahlreicher Windräder im Bad Berleburg sowie Erndtebrück befasst – und dabei vor erhöhtem Brandrisiko gewarnt. Ebenfalls ein Thema in dem Gremium: Ersatzgelder, die nach Eingriffen in Natur und Landschaft etwa beim Windrad-Bau von den Betreibern an den Kreis gezahlt werden müssen. Der wiederum gibt sie für den Naturschutz aus. Im Kreishaus rechnet man hier demnächst mit deutlich höheren Einnahmen pro Anlage, sucht aber auch nach guten Ideen für die Re-Investitionen.
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Allein für das Bad Berleburger Stadtgebiet und das Erndtebrücker Gemeindegebiet befasse sich der Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Baugenehmigungsbehörde derzeit mit 42 Windenergieanlagen (WEA) der Paderborner WestfalenWind Planungs GmbH Co. KG, aber auch mit acht Windrädern der Neuruppiner Windenergie Wenger-Rosenau GmbH, berichtete Arno Wied, im Kreishaus Dezernent für Bauen und Umwelt.
Kaum noch Behörden-Ermessen
Was die 42 Anlagen von WestfalenWind betreffe, seien Erörterungstermine für den kommenden Mai vorgesehen, so Wied weiter. Daran können auch Einwender gegen die Bauvorhaben teilnehmen. Und in der zweiten Jahreshälfte solle über die vorliegenden Genehmigungsanträge zum Bau und zum Betrieb der Windräder entschieden werden.
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Allerdings sei „das Ermessen der Behörden sehr eingeschränkt“, machte Wied deutlich. So könne der Bau der Anlagen ab Februar nicht mehr aus Gründen des Landschaftsschutzes verweigert werden. „Wir werden die Anlagen nicht aufhalten können“, sagte Heiko Betz vom Landwirtschaftlichen Kreisverband Siegen-Wittgenstein.
Ökologischer Gewinn durch Windräder?
Nach den vorliegenden Gutachten der Antragsteller führe der Anlagenbau sogar zu einem ökologischen Gewinn, hat Volker Bätzel vom Amt für Natur und Landschaft im Kreishaus bei der Durchsicht der Unterlagen festgestellt. Es gebe aber auch einige andere Aspekte in den Anträgen, die der Kreis gegenüber den Antragstellern „als Nachforderung ansprechen“ werde.
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In der Diskussion verwies die Beiratsvorsitzende Prof. Dr. Klaudia Witte von der Uni Siegen darauf, dass gerade Kalamitätsflächen nach Angaben von Fachleuten ein hohes Brandrisiko bergen würden. Das stelle eine Gefahr sowohl für dort aufgestellte Windräder wie auch nahe Wandflächen dar.
Ersatzgelder: 728.000 Euro aufgelaufen
Unterdessen hat der Bau unter anderem von vier Windrädern in Bad Berleburg und eines Stahlgitter-Mobilfunkmastes in Bad Laasphe im vergangenen Jahr dem Kreis Siegen-Wittgenstein erhebliche Einnahmen sogenannter Ersatzgelder aufgrund von Eingriffen in Natur und Landschaft in Höhe von rund 460.000 Euro gebracht. Zum Jahreswechsel 2022/23 sei hier ein Betrag von insgesamt rund 728.000 Euro aufgelaufen, so die Untere Naturschutzbehörde.
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Stichwort: Ersatzgelder
2022 waren rund 53.560 Euro unter anderem in die Wiederherstellung und Pflege von Grünland in Bad Laasphe und Kreuztal investiert worden, aber auch in Streuobstwiesen oder die Altwald-Sicherung.
Und für 2023 stehen dem Kreis Siegen-Wittgenstein rund 232.000 Euro zur Verfügung, um Neophyten wie den Riesenbärenklau aus der Natur zu entfernen, weitere naturschutzwürdige Areale zu erwerben oder aber das Blühflächen-Programm voranzutreiben.
Und beim beantragten Bau der 42 Windräder in Wittgenstein könnten die Einnahmen noch deutlich höher ausfallen, schätzt Dezernent Wied. Er rechnet mit rund 4,4 Millionen Euro. Dabei wisse der Kreis schon jetzt nicht, in welche Maßnahmen er dieses Geld stecken solle, so Michael Gertz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Siegen-Wittgenstein.
Projekt wie die „Hochzeitsallee“ denkbar
„Neue Maßnahmen sind uns immer herzlich willkommen“, warb Gertz deshalb um weitere Ideen, wie man das Geld im Naturschutz ausgeben könnte. Denkbar wäre etwa eine Investition für die Biologische Station in Kreuztal, um dort den Personalbestand aufzustocken, regte Dezernent Arno Wied an. Generell müsse es jeweils um ein Projekt für einen ganz bestimmten Zweck gehen, sagte er zu den Bedingungen. Vorstellbar sei dabei auch ein Projekt wie etwa die sogenannte „Hochzeitsallee“ in Wingeshausen, bei der Brautleute zur Feier des Tages neue Bäume pflanzen.