Bad Laasphe. Verwaltung lehnt Vorschlag von „Die Fraktion“ ab, weil er nicht dem Haushaltsrecht entspricht. Es geht um Geld für nicht gebaute Fußgängerbrücken.

Die Stadtverwaltung Bad Laasphe erteilt einem Vorschlag von „Die Fraktion“ eine klare Absage. Die Gründe dafür sind aber nicht im politischen Raum zu suchen, sondern im kommunalen Haushaltsrecht.

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Rückblende: „Die Fraktion“ nutzte die Sommerpause für einen umfangreichen Antrag an den Rat der Stadt Bad Laasphe. Demnach wird gefordert, den am 3. November 2021 durch den Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss gefassten Beschluss, die ehemalige Fußgängerbrücke „Im Laasphetal“ durch einen Neubau zu ersetzen, aufzuheben. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die geplanten Mittel in Höhe von 60.000 Euro für die Ersatzneubauprojekte „Brücke Laasphetal“ (35.000 Euro) und „Brücke Wabach“ (25.000 Euro) anders einzuplanen. Stattdessen sollen laut Antrag 50.000 Euro für das Projekt „Sanierung und Umbau Alte Synagoge“ des Bad Laaspher Freundeskreises für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V. eingesetzt werden, 10.000 Euro für eine längerfristige Anmietung einer behindertengerechten Dixi-Toilettenkabine als Provisorium für den Friedhof in der Kernstadt.

Das sagt die Kämmerei

Aber: Der im Antrag sei „so nicht umsetzbar“, heißt es in einer Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung am 24. August, die eine umfassende Begründung aus Sicht der Kämmerei und des Haushaltsrechtes liefert. „Die für die Brückenerneuerung in den Haushaltsplan eingestellten Mittel sind im Investitionsplan abgebildet, da hier neue Wirtschaftsgüter hergestellt werden.

Ein Zuschuss für Sanierung und Umbau der alten Synagoge an den Bad Laaspher Freundeskreis für christlich-jüdische Zusammenarbeit stellt jedoch einen Aufwand (= freiwillige Leistung der Stadt) dar, da hier kein neues Wirtschaftsgut im Eigentum der Stadt geschaffen wird. Ein Zuschuss von 50.000 Euro würde also unmittelbar Auswirkungen auf das Jahresergebnis bedeuten und ist auch nicht im Erfolgsplan des Haushaltsjahres 2023 eingeplant. Der im Haushaltsplan ausgewiesene nur geringe Jahresüberschuss von 84.100 Euro würde sich also entsprechend vermindern. Auch die Kosten für die Anmietung einer behindertengerechten Dixi-Toilettenkabine ist als Aufwand zu behandeln und wirkt sich auf den Erfolgsplan bzw. die Erfolgsrechnung aus. Wie bereits für die Brücken ausgeführt, wird auch hier kein Wirtschaftsgut geschaffen, sondern es handelt sich um einen Miet-/Pachtaufwand.

Sollten die von ,Die Fraktion’ aufgeführten Aufwendungen umgesetzt werden, so muss die Deckung dafür durch Einsparungen bei anderen Aufwandspositionen gesichert werden.“